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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.173

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Die abweichende Darstellung zu der in Punkt „6.1 Vorbemerkungen“
angeführten Übersicht ist einerseits damit begründet, dass sich diese
Werte auf die buchhalterische Abbildung im Gestellungsbetrieb – und
hier auf das Sachkonto 370000 – IKB Erlöse Aktienverkauf – der
durchlaufenden Gebarung beziehen. Andererseits werden in der Darstellung in Punkt „6.1 Vorbemerkungen“ auch jene (restlichen) Kapitalbeträge abgebildet, welche veranlagungsseitig der Stadt Innsbruck
zuzurechnen sind.
Weiters beinhalten die in der obigen Tabelle dargestellten Summen im
Gegensatz dazu tatsächlich nur jene Veranlagungen, welche der Veranlagung „Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb“ zuzurechnen
sind. Außerdem wurden vom externen Controller im Zuge der Erstellung der jeweiligen Jahresabschlüsse zum Jahresultimo teilweise
Kurskorrekturen (betreffend die Anleihen- und Aktienveranlagungen
per 31.12.2015) vorgenommen. Zudem enthalten die Positionen Termingelder und Darlehen entsprechende Zinszurechnungen (bzw. abgrenzungen) bis zum Bewertungsstichtag.
Forderung
Stadt Innsbruck per
31.12.2017 in Höhe
von € 1.233.485,89 –
Empfehlung

Die zum Jahresende 2017 im Rahmen der Veranlagung Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb bestehende bzw. geführte „Forderung
Stadt Innsbruck“ in Höhe von exakt € 1.233.485,89 steht in Verbindung mit der Rückführung des dem GESB bei dessen Gründung zur
Verfügung gestellten Handverlages.
Im September des Jahres 1994 wurde der GESB von der Stadt Innsbruck mit einem „Startkapital“ in Höhe von insgesamt € 1.606.069,64
(ursprünglich ATS 22.100.000,00) ausgestattet. Zur Deckung des im
Jahr 2017 noch offenen zurückzuführenden Betrages von
€ 1.233.485,89 wurde vom GESB dabei aus liquiditätstechnischer
Sicht auf Geldmittel zurückgegriffen, welche der Veranlagung Pensions-rückdeckung Gestellungsbetrieb zuzurechnen sind. Aus diesem
Grund wird – aus Sicht der Stadt Innsbruck und vom externen Controller – bezüglich der Veranlagung Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb eine Forderung der Stadt Innsbruck (gegenüber dem GESB) in
diesem Ausmaß ausgewiesen.
Die Kontrollabteilung weist ausdrücklich darauf hin, dass die im Rahmen der Veranlagung Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb geführten Veranlagungen im GESB dringend zur (restlichen) Deckung
der Pensionszahlungen benötigt werden. Aus diesem Grund empfahl
die Kontrollabteilung, die zum Jahresende 2017 aus Sicht der Stadt
Innsbruck bestehende Forderung (gegenüber dem GESB) in Höhe

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Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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