Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.281
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Frage 7:
Woraus setzt sich der Speiseplan für städtische Einrichtungen Kinder und Jugendlicher zusammen?
Antwort:
Der Speiseplan wird nach den Vorgaben der Deutsch-österreichisch-Schweizer Fachgesellschaft für Ernährung (DACH) erstellt. Diese sieht eine ausgewogene Ernährung mit adäquatem Eiweiß-, Kohlenhydrat- und Fettangebot
sowie Vitamin- und Mineralstoffgehalt vor, ebenso eine vorgegebene Menge
an Ballaststoffen und sekundären Pflanzeninhaltsstoffen.
Frage 8:
Dem Anfragesteller liegt der Speiseplan einer städtischen Kinderkrippe vor, die
die Mahlzeiten aus einem Altenwohn- und Pflegheim bezieht. Finden Sie beispielsweise Curryreis, Knoblauchsuppe, sauren Graukäse oder Serbische Bohnensuppe eine altersgerechte Mahlzeit für unter 3-jährige Kinder?
a) Wenn nein, werden Sie veranlassen, dass die Zusammenstellung der Mahlzeiten künftig an das Alter und die Bedürfnisse der Kinder angepasst werden?
Antwort:
Die genannten Beispiele wie Curryreis, Knoblauchsuppe und serbische Bohnensuppe befinden sich seit langem auf dem Speiseplan und erfreuen sich
großer Beliebtheit. Es sei darauf verwiesen, dass die klassischen Rezepturen an die Bedürfnisse der Kinder angepasst werden (z. B. Gewürze, Fettgehalt, Schärfe).
Das Graukäsegericht wie im dargestellten Speiseplan stellt eine ernährungsphysiologisch sinnvolle Speise dar, zudem gibt es vor Ort in diesem Fall
(Kinderzentren der ISD, Kinder im Alter von 3-18 Jahren) jeweils Alternativen
(Suppen, Gebäckauswahl, kalte Platte mit Käse, Schinken, Milchprodukte,
Teigwaren), falls das Gericht nicht angenommen wird.
Frage 9:
Gibt es Empfehlungen seitens der Gemeinde woraus ein Mittagessen für Kinder
und Jugendliche städtischer Einrichtungen bestehen soll/darf?
a) Dürfen Fertigprodukte vom Menüservice verwendet werden?
b) Wenn ja, wie hoch darf der Anteil an Fertigprodukten sein?
c) Dürfen Halbfertigprodukte vom Menüservice verwendet werden?
d) Wenn ja, wie hoch darf der Anteil an Fertigprodukten sein?
e) Dürfen Tiefkühlprodukte verwendet werden?
f) Wenn ja, wie hoch darf der Anteil an Tiefkühlprodukten sein?
g) Werden Empfehlungen überprüft?
h) Wenn ja, in welcher Frequenz und durch wer ist die dafür zuständige Stelle?
i) Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
a) Ja, verwendete Fertigprodukte sind gebackener Fisch, Teigwaren, Eis,
Milchprodukte, Gebäck, Suppeneinlagen, Kompotte, Wurstwaren, Pommes
frites, Kroketten, Fruchtknödel.
b) Keine Vorgabe, unsere Richtlinie ist: So wenig wie möglich.
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