Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 12-November_-_2._Teil.pdf
- S.213
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Es ist ja selbstverständlich, dass man Leuten, die sich in einer
Notlage befinden, hilft. Anspruch auf hoheitliche Sozialhilfe haben heißt,
dass jede illegale Person, die sich im Land Tirol aufhält, Anspruch auf Sozialhilfe hat. Es gibt dies in keinem österreichischen Bundesland. Früher
hat es im Burgenland Sozialhilfe gegeben, jedoch auch dort ist man jetzt
dabei, ein neues Sozialhilfegesetz zu erlassen.
Es sind in diesem Tiroler Sozialhilfegesetz Bestimmungen
enthalten, wo es heißt, dass die tatsächlichen Kosten der Wohnungen usw.
zu bezahlen sind. Wir hatten zum Beispiel in der Gemeinde Igls einen Fall,
wo eine Familie in einer Villa mit ATS 18.000,-- Miete gewohnt hat und
wir diese Kosten übernehmen hätten sollen. Hier ist die Argumentation etwas schwierig, denn es gibt im Tiroler Sozialhilfegesetz Eingangsbestimmungen, wo es heißt, dass die Sozialhilfe nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und der Effizienz zu gewähren ist.
Wir haben in der Stadt Innsbruck etwa 2.700 Sozialhilfebezieher bzw. Sozialhilfebezieherinnen, wobei die Tendenz steigend ist. Davon
sind 1.800 Personen Dauerbezieher mit einem Gesamtaufwand in der Höhe
von zirka € 10 Mio. Nach dem neuen Aufteilungsschlüssel trägt davon
65 % das Land Tirol und 35 % die Stadtgemeinde Innsbruck.
Ein spezieller Teil ist die privatrechtliche Sozialhilfe und zwar
die Hilfe für alte und pflegebedürftige Personen. Ich habe immer, wenn jemand zu einem Pflegefall wird und öffentliche Hilfe benötigt, darauf hingewiesen, dass nur privatrechtliche Sozialhilfe gegeben ist. Der Bürger oder
die Bürgerin, welche auf Grund des Alters pflegebedürftig ist und daher
Hilfe benötigt, ist eigentlich gegenüber der illegalen Person, die einen
Rechtsanspruch hat, diskriminiert. Der Bedürftige, der immer im Land Tirol gewohnt und gearbeitet hat, hat als Pflegefall keinen Rechtsanspruch
auf Unterstützung.
Wir haben für die städtischen Heime eine dramatische Vormerksituation. Es sind insgesamt zirka 1.300 Personen vorgemerkt, wovon
1.000 Personen einen angebotenen Platz annehmen würden. Das heißt, dass
es vielleicht 300 bis 400 Personen sind, die sich vorsorglich in einem städtischen Heim angemeldet haben. Aus diesem Grund haben wir Angebote
im Umland in Anspruch genommen. Wir haben 91 Bürger und Bürgerinnen
GR-(Budget-)Sitzung 22.11.2002