Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 12-November.pdf
- S.64
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ten mit Hunden umzugehen, seriös
diskutiert. Gegen den Leinenzwang sind
wir auf jeden Fall, aber einen Hundeführerschein befürworten wir schon.
So etwas könnte budgetneutral stattfinden.
Auch könnte man die HundebesitzerInnen
mit einem Hundeführerschein von der
Leinenzwang-Verordnung ausnehmen.
GR Haller: Für mich ist die Scheinheiligkeit im Gemeinderat himmelschreiend.
Jetzt machen wir es halt wieder jedem
recht. Es stimmt, dass ein Dackel kein
Kampfhund, sondern ein Jagdhund ist. Wir
wissen, dass es in den Wäldern Niederwild und auch Bodenbrüter gibt. Diese
brauchen wir jedoch nicht schützen, denn
sie wählen uns ja nicht, sondern wir sollten
das Tempo beim Rad fahren reduzieren.
Werter GR Mag. Kogler, ich wundere
mich, wie man so etwas sagen kann.
Wir schützen zwar die Karotten, das
Weidevieh und auch das Nieder- oder
Hochwild, aber wir sollten auch die Kinder
schützen. Daher wäre nicht nur ein
Leinenzwang, sondern auch eine Maulkorbpflicht notwendig, wenn nicht überhaupt ein Hundeverbot, wie zum Beispiel
in Wien.
Das Niederwild wird stark gejagt und wenn
wir dieses Leid nur ein wenig lindern
können, dann sollten wir das auch tun. Zur
Einführung des Hundeführerscheines bin
ich mitunter bereit, aber dann wird im
Gemeinderat darüber diskutiert werden,
ob das Foto vom "Hund" oder vom "Herrl"
im Führerschein sein soll.
GR Psaier: Ich glaube, dass uns GR
Haller missverstanden hat. Wir waren
eigentlich der Meinung, dass man als
RadfahrerIn in der Nähe von Hunden sehr
wohl das Tempo reduzieren sollte, um
keine Gefahr auszulösen.
Das Kuratorium für Gesundheit bringt
Zahlen zutage, wonach 40.000 Personen
pro Jahr nach Unfällen im Verkehr
stationär aufgenommen werden. Hingegen
werden nach Unfällen mit Hunden jährlich
6.000 Personen stationär aufgenommen.
Das ist eine erstaunlich hohe Zahl. Wie
viel Geld wenden wir für Verkehrssicherheit und wie wenig für die Sicherheit
unserer Vierbeiner auf?
Wenn man laut Landespolizeigesetz
(LPG) schon keinen generellen Leinenzwang einführen kann - anscheinend ist
das nur in den Umlandgemeinden möglich
- könnte man von Seiten der Stadtgemeinde Innsbruck im Rahmen ihrer
eigenen Befugnisse den Hundeführerschein dadurch unterstützen, indem man
jene HundebesitzerInnen, die einen
Hundeführerschein besitzen, eine
begünstigte Hundesteuer anbietet. Solche,
ohne Hundeführerschein müssten dann
eben eine höhere Hundesteuer bezahlen.
GR-Sitzung 18.11.2010
Des Weiteren muss in einem Ballungszentrum, wie zum Beispiel in der MariaTheresien-Straße, auch eine Möglichkeit
der Regulierung gegeben sein. Es kann
nicht sein, dass man auf einer Promenade, wo es eine große Ausweichmöglichkeit
gibt, einen Leinenzwang hat, aber nicht in
der Maria-Theresien-Straße, wo man zu
Stoßzeiten nicht ausweichen kann.
Wir sind zwar nicht grundsätzlich für den
Leinenzwang im Bereich der Nordkette,
aber eine Verbesserung wird dadurch in
jedem Fall erreicht. Daher nehmen wir das
kleinere Übel in Kauf und stimmen dem
Antrag zu. Vielleicht stimmt die Mehrheit
dem Zusatzantrag zu, wodurch jene, die
einen Hundeführerschein besitzen,
ausgenommen sind.
GRin Ladurner-Keuschnigg: Ich habe mir
die Mühe gemacht, HundebesitzerInnen
zu fragen, was sie zu dieser Verordnung
sagen. Eigentlich habe ich niemanden
gefunden, der sich gegen diesen Leinenzwang ausgesprochen hat. Im Gegenteil,
die HundebesitzerInnen wissen, dass die
Hunde, auch wenn man sie noch so gut in
Griff hat, unberechenbar sein können.
Daher haben die HunderbesitzerInnen mit
einer solchen Verordnung kein Problem.
Es geht hier wirklich um die Sicherheit von
uns allen. (Beifall)
GR Abenthum: Ich würde mir wünschen,
dass alle Mitglieder des Gemeinderates
das, was ich heuer auf der Nordkette
erlebt habe, mit ansehen müssten. Eine
trächtige Rehgeiß wurde aufgerissen und
die jungen Tiere wurden getötet. Das war
grauenhaft. Es ist heute die Bemerkung
gefallen, dass es halt um "Tier gegen Tier"
geht.