Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 12-November.pdf
- S.66
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- 661 -
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt
der Erweiterung der Betriebszeiten
der Hungerburgbahn laut den im vorliegenden Amtsantrag beschriebenen
Punkten 1. bis 3. zwischen der Innsbrucker Nordkettenbahnen (INKB)
GesmbH und der Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GesmbH zu.
2.
Falls die Innsbrucker Nordkettenbahnen (INKB) GesmbH für den Zukauf
der zusätzlichen Betriebszeiten der
Jahre 2012 und 2013 nicht das finanzielle Auslangen findet, leistet die
Stadtgemeinde Innsbruck einen Zuschuss bis zu maximal € 200.000,--.
3.
4.
5.
Die Stadtgemeinde Innsbruck spricht
sich für die Integration der Hungerburgbahn in das IVB-Ticketsystem
laut dem im Amtsantrag beschriebenen Punkt 4. aus.
Die Innsbrucker Nordkettenbahnen
(INKB) GesmbH und die Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) werden ermächtigt, mit
der Innsbrucker Nordkettenbahnen
Betriebs GesmbH entsprechende
Verträge abzuschließen.
eine Viertelstunde handelt, aber das ist
mehr ein symbolischer Akt, da doch sehr
viele Menschen Angst haben, dass man
viertelstundenweise immer wieder
abschneidet, sodass am Ende nicht mehr
viel übrig bleibt.
Mehrheitsbeschluss (gegen 2 RUDI und
GR Haager; 3 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
27.10.2010 (Seite 660) wird angenommen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Aus dem
Beschlussvorschlag ist ersichtlich, dass
die Verminderung hauptsächlich deshalb
vorgenommen wird, um den arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 SPÖ):
Der von GR Grünbacher eingebrachte
Zusatzantrag (Seite 661) wird abgelehnt.
13.
IV RA 1420/2008
Stadtgemeinde Innsbruck,
Verkauf einer Teilfläche des
städtischen Grundstückes
1601/2, vorgetragen in EZ 2990,
Grundbuch 81111 Hötting (Grünfläche südlich des verrohrten
Gießengerinnes), im Ausmaß
von zirka 409 m2 an die F42Errichtungs- und ImmobilienVermietungs GesmbH für eine
Wohnbebauung mit überwiegend
Ein- und Zweizimmer-Wohnungen für Studenten und medizinisches Personal
Die Mag.-Abt. IV, Finanzveraltung
und Wirtschaft, wird mit der finanziellen Abwicklung des städtischen Zuschusses laut Punkt 2. des Beschlusses beauftragt.
GR Grünbacher: Wir werden dem Antrag
zustimmen, bringen aber einen Zusatzantrag ein, weil es uns doch wichtig ist, dass
man diesen zumindest rudimentären
Charakter eines öffentlichen Nahverkehrsmittels aufrecht erhalten möchte.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat möge beschließen:
Antrag des Stadtsenates vom 27.10.2010:
Die Frau Bürgermeisterin wird beauftragt,
mit der Innsbrucker Nordkettenbahnen
(INKB) GesmbH bezüglich des Zukaufs
von zusätzlichen Betriebszeiten der
Hungerburgbahn eine Regelung zu finden,
welche die Reduzierung der Betriebszeiten von 19.30 Uhr bis 19.15 Uhr verhindert.
1.
Grünbacher e. h.
Uns ist es wichtig, dass die Betriebszeiten
nicht scheibchenweise abgeschnitten
werden. Ich weiß, dass es sich nur um
GR-Sitzung 18.11.2010
Die Stadtgemeinde Innsbruck verkauft und die F42-Errichtungs- und
Immobilien-Vermietungs GesmbH
kauft und übernimmt das städtische
Grundstück 1601/2, vorgetragen in
EZ 2990, Grundbuch 81111 Hötting
(Grünfläche südlich des verrohrten
Gießengerinnes), im Ausmaß von
zirka 409 m2, gemäß Teilungsplan
des Dipl.-Ing. Rudig vom 23.9.2010,
GZl. 4684/10, in ihr Eigentum.