Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.93

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lung seitens des Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration. Die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration und die Mag.-Abt. Bau, Wasser-, Gewerbe und Anlagenrecht haben aber auch nicht gesagt, dass der Beschluss mit einer gewissen Sicherheit
rechtswidrig ist.
Die beiden Ämter kommen zu dem Schluss,
dass es zum einen eine Frage des politischen Ermessens ist, wie man das unter die
Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) subsummiert. Zudem ist
es eine Frage, mit der man auch noch zur
Aufsicht des Landes Tirol gehen muss. Notfalls vielleicht, wenn uns die Aufsicht des
Landes Tirol die Genehmigung verweigert,
könnte der Projektwerber noch die Höchstgerichte bemühen. Dann wüssten wir, wie
dieses Projekt abschließend zu beurteilen
ist.
Aber eines, GR Grünbacher, wird und hat
es noch nie in einem Ausschuss gegeben!
Die 100 %ige Sicherheit von fünf Beamten
mit Unterschrift bescheinigt, dass eine Entscheidung politisch, rechtlich und sachlich
richtig ist. Dann sind wir eigentlich nicht
mehr notwendig. Wir könnten anschließend
den Gemeinderat abschaffen.
GR Grünbacher: Zur Geschäftsordnung!
Ich möchte zu Protokoll geben, dass es
anscheinend nicht möglich ist, bei so einem
schwierigen Akt, jemanden in die Sitzung zu
bekommen, der rechtskundig ist. Diese Person sollte uns erklären, dass dieser Akt
rechtlich möglich ist. Ich nehme das so zur
Kenntnis.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Zur Geschäftsordnung darf ich aufklären, dass
wahrscheinlich höher als eine einzelne
mündliche Auskunft, die als Protokollerklärung zu werten ist, ein Akt, der in einer ordentlichen Vorlage auf der Tagesordnung
steht, mit der entsprechenden Ausführung,
zu werten ist. Der Bericht der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, vom 3.10.2013 sagt weder Ja
noch Nein. Das ist genau das, was auch
Dr. Schöpf, Dipl.-Ing. (FH) Siegele und auch
MD Dr. Holas nicht anders sagen könnten.
Dies kann nur eine Protokollanmerkung
sein, denn sonst müssten wir die Vorlage
ändern.
GR-Sitzung 24.10.2013

GRin Moser: Wegen der fortgeschrittenen
Stunde möchte ich kurz mein Abstimmungsverhalten argumentieren. Ich bin hinsichtlich des Nutzen als Wohnbebauung der
gleichen Ansicht wie GRin Dipl.Ing.in Sprenger. Rechtlich schließe ich mich
den Ausführungen von GR Mag. Abwerzger
an. Hinsichtlich der Belüftung hat
GRin Dr.in Pokorny-Reitter recht. Ich möchte
mir nicht vorstellen, im Bundesland Tirol zu
wohnen und weder Fenster noch Türe öffnen zu können. Ich sage nichts, wenn ich in
der Stadt Shanghai wohne, wo 360 Tage
der Smog über der Stadt hängt.
Ich bin nicht der gleichen Ansicht wie
StR Mag. Fritz, der eine große Brandrede
für die Innsbrucker Twin Towers gehalten
hat. Um seine Diktion von den "Gestopften"
am Waldrand zu verwenden, habe die ich
die Befürchtung, dass es genau diejenigen
sein werden, die die Wohnungen kaufen
und dann teuer vermieten.
Von meiner Seite ein ganz klares Nein für
die Wohnbebauung an dieser Stelle!
GR Buchacher: Wir sind uns in vielen Dingen einig. Das Projekt gefällt uns, das müssen wir nicht wiederholen. Es ist ein schönes Projekt. Ich habe auch nichts gegen
Mag. Schafferer, er arbeitet als Investor.
Sein Ziel ist es, das Grundstück so gut wie
möglich zu verwerten.
Bei der Nutzung bin ich einfach absolut
nicht einverstanden. Hinsichtlich der Verdichtung im Stadtgebiet sind wir auch einer
Meinung. Wir brauchen dringend ein Verdichtungskonzept für die ganze Stadt Innsbruck. Das haben wir als Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) mit unserer
Stellungnahme schon festgehalten. Das gibt
es auch in anderen Städten. In der Stadt
Freiburg gibt es ein Verdichtungskonzept für
die ganze Stadt, so etwas werden wir in
Zukunft auch benötigen.
Aber, wir werden uns immer an gewisse
Gesetze halten müssen. Es ist nicht unser
Recht, Gesetze ständig so zu interpretieren,
wie es uns in den Kram passt. Warum sage
ich das? Ich wiederhole, dass ich als Laie
und nichtjuristische Person einfach jemanden fragen möchte, der uns darüber Auskunft geben kann. Das sind Dr. Schöpf und
Dipl.-Ing. (FH) Siegele und nicht zehn Juristen. Es war früher gang und gäbe, das sich