Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.95
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stellen ließ. Ich fühle mich schon etwas
überfordert. StR Mag. Fritz, Du weißt das
auch. Wenn man zwei Stunden vor einer
Sitzung plötzlich das zweite Gutachten der
Fiby ZT - GmbH erhält, danach das Gutachten von Dr. Rhomberg, soll man noch darüber entscheiden!
Für mich zählt nur eine, das ist nicht die
Rechtsmeinung von zehn JuristInnen, sondern die von Dr. Schöpf. Dipl.-Ing.
(FH) Siegele hat sich auch aufgrund der
Emissionswerte, die dort gemessen wurden
eindeutig festgelegt. Im Amtsgutachten hat
er sich eindeutig gegen eine Wohnnutzung
ausgesprochen. Das kann ich nicht frei interpretieren und deshalb kann ich auch
nicht zustimmen, obwohl mir das Projekt
eigentlich gefällt.
GRin Dipl.-Ing.in Sprenger: Zum Lärm haben wir jetzt von vielen Seiten Beispiele
gehört. Die Egger-Lienz-Straße ist genannt
worden. GR Mag. Krackl kann sich erinnern,
dass Züge in der Nacht an gewisse Standorten vorbeifahren. Es ist aber ein unterschied, ob ich mir die Egger-Lienz-Straße
ansehe oder ob ich irgendwo im Stadtteil
Arzl neben der Bahn wohne und Züge vorbeifahren. Anschließend, wenn der Zug
vorbei ist, ist wieder Ruhe. Dort sind nicht
die 63 Dezibel (dB) Dauerschallbelastung
die ganze Nacht gegeben. Das ist eine
Dauerschallbelastung die ganze Nacht!
Nennen Sie mir ein Wohngebiet in der Stadt
Innsbruck - das würde mich wirklich interessieren - wo diese Belastung vorkommt. Das
ist auch nicht beim Flughafen der Fall, denn
von 23.00 bis 6.30 Uhr darf kein Flugzeug
fliegen.
Von Seiten der Innsbrucker Grünen (GRÜNE) kommt jetzt eine Brandrede,
dass man wirklich in so einem belasteten
Bereich mit 65 Dezibel (dB) Dauerschallbelastung die ganze Nacht widmet. Mit Euch
ist eine totale Sinneswandlung vorgegangen. Eigentlich unverständlich!
Den "worst-case" für eine Baulandwidmung
präsentiert Ihr jetzt als den großen Wurf!
Eigenartig, dass man nicht früher darauf
gekommen ist. Ich kann mich noch an die
Diskussion im Zusammenhang mit der Hofer-Tankstelle an der Hallerstraße erinnern.
Das ist auch eine stark befahrene Straße,
bei der aber in der Nacht wenig Verkehr
vorhanden ist. In der Nacht fahren auch die
GR-Sitzung 24.10.2013
Züge nicht so oft. Ich kann ich mich erinnern, dass StR Mag. Fritz sagte, dass dort
nie ein Wohngebiet hingehört hätte. Die
Leute, die dort Wohnungen gekauft haben,
sind selbst schuld. Die meisten Wohnungen
dort sind jetzt vermietet. Damals war der
Standpunkt noch ein ganz anderer. Das
Gebiet dort ist dazu nahezu harmlos, denn
dort befinde ich mich schon fast in einer
Kuranstalt.
Wenn man nur die Hälfte des § 37 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) zitiert, dann
muss ich das schon vervollständigen. Es ist
sehr wohl festgehalten, dass als Bauland
nur Grundflächen gewidmet werden dürfen,
die sich im Hinblick auf die Nutzungssicherheit, sowie in gesundheitlicher, technischer
und wirtschaftlicher Hinsicht für eine, der
jeweiligen Widmung entsprechende Bebauung eignen. Die Widmung ist sehr wohl an
Immissionsgrenzwerte gekoppelt. Das ist
ein Grundwert, warum man etwas machen
kann und warum nicht. Also ist das sonnenklar definiert.
Zudem kommt noch, dass von einer Widmung als Bauland insbesondere Dinge ausgeschlossen sind. Das wurde schon zitiert.
Das sind Grundflächen, soweit sie aufgrund
von Immissionsbelastungen zur Bebauung
nicht geeignet sind. Das ist hier nicht der
Fall. Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, stellt fest - das
ist auch nicht erwähnt worden -, dass damit
die Gemeinde für die Nutzungseignung des
Grundstückes in der jeweiligen Widmungskategorie verantwortlich ist. Sie haftet damit
auch für allfällige, im Zusammenhang stehende Probleme beziehungsweise Forderungen. Daraus ergibt sich eine nichtrechtliche Deckung. Das ist ganz klar.
Wir als Gemeinderat haben uns im gesetzlichen Rahmen zu bewegen. Das liegt nicht
im politischen Ermessen, wie Sie das meinen, StR Mag. Fritz. Das ist so wie beim
Beispiel des Schlafens bei offenem Fenster.
Später sagt diese Person, dass sie/er diesen Umstand zivilrechtlich einklagen muss.
Die Stadt Innsbruck muss einhausen. Die
Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB)
werden sich "abputzen" und damit argumentieren, dass sie schon früher diesen
Bereich genutzt haben.
Als Folge können wir dann den Frachtenbahnhof einhausen. Von der Lichtemission