Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 12-Protokoll_01_12_2014_gsw.pdf

- S.29

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- 766 -

Beschluss (einstimmig):
Die ersten drei Absätze des Antrages des
Stadtsenates vom 18.11.2014 (Seite 759)
werden angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und
GRin Moser, 7 Stimmen):
Der letzte Absatz des Antrages des Stadtsenates (Seite 759) wird angenommen.
17.

MagIbk/640/UA-VW-STS/1
Lärmschutzförderung des Flughafens Innsbruck, Vereinbarung und
Fördervertrag

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 18.11.2014:
Der Gemeinderat nimmt die Förderrichtlinien der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH
(TFG) für die Förderung von objektseitigen
Maßnahmen als Fluglärmschutz an Wohnungen und Gebäuden und die Förderabwicklung durch die Stadt Innsbruck zustimmend zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Vertrag zwischen der Stadt Innsbruck
und der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH
(TFG).
GRin Mag.a Schwarzl: Ich hoffe, dass dieser Antrag weniger kontroversiell diskutiert
wird, sondern dass sich der Gemeinderat
einstimmig mit mir darüber freut. Die Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) beteiligt
sich finanziell an Lärmschutzmaßnahmen
im Bereich der Bewohnerinnen bzw. Bewohner, die durch Fluglärm betroffen sind.
Im vorliegenden Akt geht es eigentlich um
den Vertrag zwischen Stadt Innsbruck und
Land Tirol. Wir haben im Sinne einer Winwin-Situation beschlossen, dass die Stadt
Innsbruck die Abwicklung der Förderung für
die Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG)
übernimmt. Es wäre sinnlos, wenn die Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) eine
eigene Lärmschutzförderstelle einrichten
müsste, denn die Leute müssten dann dort
am Flughafen den entsprechenden Antrag
stellen.
Wir haben eine sehr gut funktionierende Anlaufstelle im Stadtmagistrat Innsbruck, nämlich die Mag.-Abt. IV, Wohnbauförderung.
GR-Sitzung 01.12.2014

Dort wurden schon die thermische Sanierung und andere Förderungen abgewickelt.
In diesem Vertrag wird geregelt, dass die
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG)
jährlich nach dem Prinzip "first come - first
serve" bis zu € 200.000,-- zur Verfügung
stellt. Wer zuerst kommt, bekommt eine
Förderung. Diese wird über die Stadt Innsbruck abgerechnet. Wir verrechnen der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) auch
ein kleines Entgelt für die Übernahme der
Verwaltungsaufgaben.
Das hat auch den Vorteil, dass die Beratung
der energetischen Sanierung und jene der
diversen Lärmschutzförderungen in einer
Hand liegen. Die Besitzerinnen bzw. Besitzer jener Häuser, die von der 60 Dezibel
Dauerschallpegelgrenze betroffen sind,
können um eine Förderung ansuchen. Das
sind in der Stadt Innsbruck 350 Gebäude
mit 1.250 Wohnungen. Dort gibt es zirka
6.000 förderungsfähige Wohnraumfenster,
für die man in den Genuss einer Förderung
kommt; entweder in Höhe von 20 % bei einem Lärmdämmwert der Fenster bis zu
38 Dezibel bzw. 25 % bei 41 Dezibel. Es
gibt auch noch die Lärmdämmlüftereinbauten, die mit einem Pauschalbetrag gefördert
werden. Das ist sozusagen die Möglichkeit,
dass man einen Lüfter einbaut, der nicht
den Lärm, aber die gute Luft hereinlässt.
Diese Förderung wird durch die Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) ab
01.01.2015 für Gebäude gewährt, die älter
als zehn Jahre sind. Viele neue Mitglieder
im Gemeinderat wissen es vielleicht nicht,
aber das Schlagwort lautet, was lange
währt, wird endlich gut.
Es hat damals schon Alt-Bgm.-Stellv.
DI Sprenger gefordert, dass die Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) so wie
andere Verkehrslärmerreger, Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) oder Autobahnen- und Schnellstraßen-FinanzierungsAktiengesellschaft (ASFINAG), eine Förderung gewähren sollte. Ich habe das Thema
auch jahrelang verfolgt. Es lag immer ein
wenig an der Österreichischen Lärmschutzgesetzgebung. Wenn man das Gesetz einhalten würde, würde uns diese Lärmschutzgesetzgebung streng nach Buchstaben mit
65 Dezibel - das ist meiner Meinung nach
beim Fluglärm viel zu hoch angesetzt - vorgeschrieben. Es würde kein einziges
Wohngebäude in diesen Bereich fallen.