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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 12-Protokoll_01_12_2014_gsw.pdf

- S.42

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- 779 -

wichtig diese Nasszellenförderung ist. Sie
unterstützt den barrierefreien Umbau von
Duschen in Wohnungen.
Die Förderempfängerinnen bzw. -empfänger müssen im Vorfeld bereits den Umbau
finanzieren und erst dann, wenn sie die
Förderung erhalten, können sie mit der
Stadt Innsbruck abrechnen. Für finanzschwache Innsbruckerinnen und Innsbrucker ist es oft nicht möglich, dies im Vorfeld
zu finanzieren. Deshalb wird der Umbau
auch nicht gemacht, obwohl der Bedarf gegeben wäre. Es sollte deshalb geprüft werden, ob es Möglichkeiten gibt, diese Vorfinanzierung zu ermöglichen.
Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
GRin Springer: Ich glaube, dass dieses Ansinnen gut und toll ist. Ich sehe hier nur die
Schwierigkeit, dass bei der Vorfinanzierung
für den Umbau der Bäder auch Limits vorgegeben sind. Es müssen Größen eingehalten werden und barrierefrei sein. Was wird
gemacht, wenn es mit den Limits nicht
stimmt. Die Leute haben dann das Geld bereits erhalten und ist wahrscheinlich später
nicht mehr vorhanden. Die Stadt Innsbruck
kann dem Geld dann nachlaufen.

nicht nur die Nasszellen, sondern auch andere Dinge. Pensionistinnen und Pensionisten können die Ausgleichszulage beziehen.
Da sie aber keine entsprechenden Bürgen
haben, können sie sich keine Gastherme
einbauen lassen. Eine solche kostet
€ 10.000,-- bis € 12.000,--, je nachdem, wie
groß die Wohnung ist. Auch hier wäre es
sinnvoll zu überprüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die Stadt Innsbruck vorfinanzieren kann.
Ich glaube, dass es sehr schwierig wird, da
es die Frage der Liquidität dieser Personen
betrifft. Interessant wäre es schon, zu
schauen, ob man eine Möglichkeit findet
oder nicht. Diese Personen können das
nicht finanzieren und das ist schade.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Ich möchte aufklären, dass es wirklich so ist, wie GRin
Dr.in Pokorny-Reitter es gesagt hat. Andererseits darf man nicht vergessen, dass es
eine zusätzliche Finanzierung ist. Personen,
welche eine Ausgleichszulage beziehen,
erhalten Geld vom Bundessozialamt, das
einen wesentlichen Teil abdeckt.

GRin MMag.a Traweger-Ravanelli: Es wurde im Antrag deshalb so formuliert, dass
man sagt, ob es vielleicht Möglichkeiten gäbe, um bestimmten Personen, die es notwendig hätten, jedoch nicht in der Lage
sind, ermöglicht, den Umbau der Nasszellen
zu finanzieren. Deshalb wurde es als
Prüfantrag eingebracht. Ich finde, dass man
es den entsprechenden Dienststellen zuweisen sollte.

Mir ist bekannt, dass sich LR Tratter bei der
Stadt Innsbruck erkundigt hat, da das Land
Tirol auch überlegt, eine solche Nasszellenförderung einzuführen. In diesem Zusammenhang muss es neu durchleuchtet werden und ist von Amts wegen bereits geplant. Ich nehme diesen Prüfantrag gerne in
den Stadtsenat mit und man wird es von
mehreren Seiten betrachten. Es ist natürlich
so, dass es eine zusätzliche Förderung der
Stadt Innsbruck ist, die von anderen Förderungen unabhängig ist. Gerade den Bezieherinnen und Beziehern der Ausgleichszulage wurde bisher vom Bundessozialamt
sehr viel vorfinanziert.

GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Meines Wissens ist es so, dass eine Antragstellerin
bzw. ein Antragsteller mit einem Plan zum
zuständigen städtischen Amt gehen muss.
Der Plan muss bereits beinhalten, wie dieser seniorinnen- bzw. seniorengerechte
Umbau stattfinden sollte, da es ansonsten
überhaupt nicht möglich ist. Ich glaube dass
es so abläuft. Erst, wenn das erledigt ist,
kann der Kredit beantragt werden, damit die
Finanzierung ermöglicht wird.

GRin Dipl.-Ing.in Sprenger: Ich möchte zur
Aussage von GRin Dr.in Pokorny-Reitter sagen, dass es natürlich möglich wäre, dass
die betroffenen Personen mit den Plänen
vorher zur Stadt Innsbruck gehen und es
dann genehmigt wird. Bisher läuft es so ab:
Der Umbau wird durchgeführt und die
Rechnung eingereicht. Die Stadt Innsbruck
kommt in die betreffende Wohnung und
prüft es. Man müsste auf alle Fälle ändern,
dass vorher die Pläne geprüft werden.

Du hast völlig recht, dass sie keinen Kredit
erhalten, da sie aufgrund ihres Einkommens
nicht mehr kreditwürdig sind. Es betrifft aber

Bgm.-Stellv. Kaufmann: Zur tatsächlichen
Berichtigung! Es ist schon so, dass im Ansuchen genau steht, wie das Bad ausge-

GR-Sitzung 01.12.2014