Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf

- S.53

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- 1123 -

Wir haben aber die Bitte, dass die Bäume
nicht entfernt werden. Das Gelände sollte
nicht zubetoniert werden!

26.

Änderung der Richtlinien über
die Gewährung von Subventionsmitteln durch die Stadtgemeinde
Innsbruck (Subventionsordnung), Geltungsbereich, Ausnahmeregelung betreffend Sonderrichtlinien

Bitte lasst es sein! Ich glaube, dass die
Umgestaltung des Denkmals schon
Schmach genug für das Universitätsgelände ist. Erhaltet zumindest die Bäume
und die Grünflächen.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
vom 26.09.2019 (Seite 1122) wird
angenommen.
25.

MagIbk/30140/SP-VO-AH/1
Aufhebung einer Baugrenzlinie
im Bereich des Oberkoflerweges
2 sowie nördlich angrenzend Anton-Rauch-Straße 10 bis 24

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2019:
Der Gemeinderat beschließt beiliegenden
Entwurf der Richtlinien für die Gewährung
von Fördermitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung),
Stand 18.11.2019, grün dargestellte Änderung des § 1 Abs. 4 Z 6.
27.

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.11.2019:
Die Aufhebung einer Baugrenzlinie im Bereich des Oberkoflerweges 2 sowie nördlich angrenzend Anton-Rauch-Straße 10
bis 24 wird beschlossen.
Bgm. Willi unterbricht um 20:10 Uhr die
Sitzung für eine Besprechung der Klubobleute. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit werden die Beratungen um 20:15
Uhr wieder fortgesetzt.
Schriftführerin Zagrajsek übernimmt die
Schriftführung.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv.in Mag.a Schwarzl.

GR-Sitzung 12.12.2019

MagIbk/29751/RA-VL-GU/1

MagIbk/22962/BW-VW-KV/1
Tarife für die Brandsicherheitswachen der Bau- und Feuerpolizei

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2019:
1.

Die Tarifgruppe D, Brandsicherheitswachedienste der Bau- und Feuerpolizei, wird aus der Tarifordnung der
Feuerwehr der Stadt Innsbruck herausgenommen.

2.

Die in der Vorlage befindlichen neuen
Tarife für die Brandsicherheitswachen
der Bau- und Feuerpolizei werden mit
Gültigkeit vom 01.11.2019 beschlossen.

GR Mag. Stoll: Die neuen Tarife für die
Brandsicherheitswachen sind ein Ausfluss
des Kontrollamtsberichtes. Man kann natürlich zu dem stehen, wie man will. Am
Ende muss man sagen: Wenn es keine
Kostendeckung gibt, ist es in Ordnung,
diese Tarife anzuheben.
Eigentlich ist das Ganze aber eine Augenauswischerei. Wer ist die/der Hauptbenachteiligte der Anhebung? Wir haben unter anderem auch in der Sitzung zum Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2020 gehört, dass bei diesen Angelegenheiten
Nachholbedarf besteht. Der Hauptbenachteiligte ist in erster Linie der Fußballklub,