Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf

- S.24

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 748 -

19.

MagIbk/19343/SU-FLW/11

-

Ausgaben

€ 382.460.700,--

Verein Multikulturell, Projekt "Ich
will lernen", Sondersubvention

-

Zuschuss

€ -16.150.100,--

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.12.2017:
Dem "Verein Multikulturell" wird für das Projekt "Ich will lernen" eine Sondersubvention
in Höhe von € 20.000,-- genehmigt.
Die Bedeckung erfolgt aus Vp. 1/426000728200 (neu laut GeOrg), Flüchtlingshilfe Entgelte für sonstige Leistungen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
GR Carli referiert die Anträge des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen vom 28.11.2017 und
07.12.2017.
20.

IV 4691/2016

Außerordentliche Gebarung 2018:
-

Einnahmen

€ 79.497.900,--

-

Ausgaben

€ 79.497.900,--

Abschnitt III., Ziffer 3. der Haushaltssatzung 2018 lautet:
Die Vergnügungssteuer nach dem Tiroler
Vergnügungssteuergesetz 2017, LGBI.
Nr. 87/2017 mit den gesetzlichen Normalhöchstsätzen:
Die im § 2 Abs. 4 lit. a) und b) leg. cit. angeführten Sätze erhöhen sich um 100 v.H.,
wenn mehr als drei Spiel- bzw. Glückspielautomaten aufgestellt werden und die aufgestellten Automaten am Aufstellungsort in
einer organisatorischen Einheit zusammengefasst sind.
Abschnitt III., Ziffer 6. der Haushaltssatzung 2018 lautet:
a)

Die Ausgleichsabgabe für Abstellmöglichkeiten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011 TVAG 2011, LGBI. Nr. 58/2011, in der
geltenden Fassung, mit € 4.400,-- für
oberirdische Abstellplätze und
€ 13.200,-- für unterirdische Garagen,
das ist das 20-fache bzw. 60-fache des
mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 16.12.2014, LGBI.
Nr. 184/2014, für das Gebiet der Stadt
Innsbruck festgelegten Erschließungskostenfaktors.

b)

Die Ausgleichsabgabe für Spielplätze
nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011 TVAG 2011, LGBI. Nr. 58/2011, in der
geltenden Fassung, mit den in § 25
Abs. 1 lit. a) bis d) TVAG 2011 genannten Sätzen (vorbehaltlich der Beschlussfassung der Novellierung des
Verkehrsaufschließungsabgabengesetzes 2017 durch den Tiroler Landtag).

Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2018
20.1

Änderungsliste aufgrund gesetzlicher und technischer Vorgaben

Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ,
6 Stimmen):
Die vorliegende Änderungsliste zum Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für
das Rechnungsjahr 2018 wird genehmigt.
20.2

Haushaltssatzung 2018,
Abschnitt I. - Haushaltssummen
Abschnitt III., Ziffer 3. - Änderung
Vergnügungssteuer, Spiel- bzw.
Glückspielautomaten
Abschnitt III., Ziffer 6. a) und b) Änderung der Ausgleichsabgabe

GR Carli referiert den Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen vom 07.12.2017:
In Abschnitt I. der Haushaltssatzung 2018
lauten die Gebarungssummen wie folgt:
Ordentliche Gebarung 2018:
-

Einnahmen

GR-Sitzung 07.12.2017

€ 366.310.600,--

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.