Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 02-Protokoll-22.02.2018.pdf
- S.42
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Aber es ist genauso legitim, dass der Gemeinderat mit Mehrheit über die Fahrzeuge
mit Wasserstoff-Brennstoffzellen entscheidet.
GR Mag. Krackl: Wir haben dieses Thema
bereits öfters diskutiert und wenn ich nachdenke, was wir das letzte Mal über Elektroautos gesagt haben - warum sie in den
Kurzparkzonen nicht befreit sein sollten?
Hierzu möchte ich in Erinnerung rufen, warum es überhaupt eine Parkraumbewirtschaftung gibt. Der Platz ist einfach zu
knapp, wenn man einen gewissen Wechsel
bei den parkenden AutofahrerInnen haben
möchte. Würde es keine Kurzparkzonen geben, dann wären alle Parkplätze ab
05:00 Uhr besetzt und niemand kann mehr
bei einem Geschäft zufahren. Es hat einen
gewissen Sinn, dass es hierbei einen Austausch von Parkenden gibt.
Jetzt ist es mit Mehrheit beschlossen worden und das muss man so akzeptieren. Wir
werden wiederum nicht zustimmen, weil es
bei einem Auto mit Wasserstoff-Brennstoffzellen dieselbe Problematik gibt - sie beanspruchen die gleiche Parkfläche wie ein normales Auto. Dabei wird der Platz einfach
besetzt und somit anderen weggenommen.
Zudem ist es aus sozialer Perspektive überhaupt nicht treffsicher, da Elektroautos einfach teurer sind, als Fahrzeuge, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Jemandem, der/die sich so ein Auto leisten
kann, fällt es wahrscheinlich leicht die anfallende Parkgebühr zu bezahlen.
Ich bin ein großer Fan von Elektroautos. Ich
weiß, dass sie wichtig sind und hoffe, dass
es mit der Zeit mehr werden. Wenn man jedoch behauptet, dass sie eine ökologische
Maßnahme darstellen, will ich dabei auf die
ökologische Gesamtbilanz verweisen. Und
dabei muss man ehrlich zugeben, dass
diese E-Autos die Emissionen innerhalb der
Stadt Innsbruck reduzieren würden, aber irgendwo anders auf der Welt wurde dieses
Fahrzeug produziert und dabei gab es genauso diesen CO2-Ausstoß. Die ökologische Gesamtbilanz dieses E-Fahrzeuges
verhält sich so, dass es sich in Bezug auf
die Emissionen erst nach 200.000 gefahrenen Kilometern rentiert.
Das bedeutet nicht, dass Elektroautos
schlecht sind, aber es befindet sich momen-
GR-Sitzung 22.02.2018
tan einfach in einer Entwicklungsphase. Dabei hat sich besonders in den letzten Jahren
sehr viel getan. Man sollte an der Entwicklung dran bleiben und die Technologien weiter entwickeln. Im Bereich der Akkus werden gewaltige Schritte in der Entwicklung
vollzogen. Gerade in Österreich gibt es
hierzu ein großes Know-How. Ich hoffe dabei, dass die ökologische Bilanz bei der
Herstellung solcher Autos besser wird, aber
im Moment kann man nicht darüber sprechen, dass die Förderung von E-Autos - im
Sinne von Ankaufförderung etc….
(GR Grünbacher: Es gibt viele Städte, die
dies fördern.)
Es ist auch richtig, dass es Förderungen
gibt, sodass die Entwicklung dieser Autos
vorangetrieben wird. Wenn es keiner kauft,
wird es auch nicht weiter entwickelt. Und irgendwie muss diese Innovation weitergehen. Mit Kurzparkzonenbefreiung für diese
Fahrzeuge fördern wir die Umwelt aber
nicht.
GRin Dengg: Langsam, aber sicher, hat der
Gemeinderat ein sehr niedriges Niveau erreicht. Wenn ein Mann mit über 50 Jahren
sich rechtschaffen ein Auto kauft. Was es
vielleicht bei ihnen, GRin Duftner, in der Slowakei nicht gibt - das mag sein. Dann erklärt "Frau Oberlehrerin",
GRin Mag.a Schwarzl, dies und jenes hat
nichts zu sagen. Seid mir nicht böse, aber
hierbei erwarte ich mir von Bgm.Stellv. Kaufmann, dass er den Antrag auf
Ende der Debatte stellt. Ich hoffe nur, dass
es in der nächsten Periode besser wird.
Weil mit diesem Niveau müssen wir uns vor
den BürgerInnen der Stadt Innsbruck nur
mehr schämen.
Ich habe es beim Tivoli erlebt, bei der Wasserball Verteilung von uns. Hier sagt jede/r
BesucherIn, dass es sehr angenehm wäre
gratis zu parken, weil die Eintritte für Familien ohnehin nicht günstig sind. Das ist eine
dringende Maßnahme. Nur schade, dass
man nicht die ganze Woche gratis parken
kann.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: GRin Dengg, weil
ich von Ihnen persönlich angegriffen wurde,
darf ich mitteilen, dass es gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) jedem/r MandatarIn zusteht, das