Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
- S.56
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Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit vom 07.12.2017
für den Bereich "Sport" werden gemäß Beilage genehmigt.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 21.09.2017 und
23.11.2017:
33.
Maglbk/19181/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B8, Igls, Bereich zwischen
Igler Straße, Hilberstraße, Grätschenwinkelweg und Baulandgrenzen (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B1a), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016,
2. Entwurf
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind insgesamt fünf Stellungnahmen
zum 1. Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B8 eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei. In den
Stellungnahmen werden unterschiedliche
Festlegungen wie z. B. Baudichten, Bauhöhen oder Straßenfluchtlinien beeinsprucht
und um Änderung ersucht.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten. Dabei wurde festgestellt, dass in mehreren Bereichen teilweise
auf Stellungnahmen eingegangen werden
kann, weshalb ein zweiter Entwurf vorgelegt
wird.
Die für die vertraglichen Vereinbarungen erforderlichen Projektmappen liegen unterschrieben vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
23.11.2017:
GR-Sitzung 07.12.2017
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IG-B8, Igls, Bereich zwischen Igler Straße, Hilberstraße, Grätschenwinkelweg und Baulandgrenzen (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. IG-B1a), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016, 2. Entwurf, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Die Auflagefrist wird gemäß § 66 Abs. 3
TROG 2016 auf zwei Wochen herabgesetzt.
34.
Maglbk/SP-OE-Ö02Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. PR-Ö38,
Pradl, Bereich zwischen Paschbergweg und Wiesengasse, südlich Tivoli (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002), gemäß § 32 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
23.11.2017:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. PR-Ö38,
Pradl, Bereich zwischen Paschbergweg und
Wiesengasse, südlich Tivoli (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002), gemäß § 32 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Ent-