Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf

- S.58

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- 782 -

GR Appler: Nach Auskunft der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, liegen die Verträge vor.

37.

Fortschreibung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) der Landeshauptstadt Innsbruck, Nr. ÖROKO 2.0, Bereich
Gesamtstadt Innsbruck (als Fortschreibung des ÖROKO 2002),
gemäß § 31b TROG 2016; Beschluss über die Fristverlängerung für die Fortschreibung des
ÖROKO 2.0

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Aber wir sprechen jetzt über das Projekt an der Haller
Straße, oder?
GR Appler: Ja, hinter dem Hofer Diskontmarkt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Diese Woche
haben wir mit der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, ein
Gespräch geführt, was mit diesen Wohnungen passiert und wie man das mit den förderungsnahen Objekten macht. Am Montag
konnte man darüber noch keine Auskunft
geben. Wer weiß jetzt Näheres?
GR Appler: Wenn, dann müsste StR
Mag. Fritz das wissen. Er ist aber heute leider nicht hier. Die Information, die wir haben, lautet, dass das mit den Verträge abgeschlossen und alles erledigt ist.

Maglbk/19537/SP-OE-Ö25/1

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
23.11.2017:

GR Appler: Frau Bürgermeisterin, hier geht
es um den Flächenwidmungsplan. Die Verträge müssen zum Bebauungsplan vorliegen.

Die Beantragung der Fristverlängerung um
ein Jahr für die Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
der Landeshauptstadt Innsbruck, Nr. ÖROKO 2.0, Bereich Gesamtstadt Innsbruck (als
Fortschreibung des ÖROKO 2002), gemäß
§ 31b TROG 2016, bei der Tiroler Landesregierung wird beschlossen.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Aha. Da haben wir also noch eine Handhabe, denn
momentan liegt noch gar nichts vor.

GR Appler verlässt um 19:30 Uhr das Sitzungszimmer.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein!

GR Appler: Damals haben wir vereinbart,
dass der erste Teil der Verträge bis zur Auflage des Flächenwidmungsplanes unterschrieben sein muss. Das wird mit diesen
Bankgarantien erfüllt. Der Rest wird erst im
Zuge der Auflage des Bebauungsplanes
vorgelegt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: In Ordnung.
Gut. Ich wollte da nur sichergehen.
GR Appler: Den Flächenwidmungsplan
mussten wir aufgrund eines falschen Planzeichens neu auflegen.
GR Mag. Krackl. Danke für die Aufklärung.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FI, 8 Stimmen; gegen RUDI und FPÖ,
6 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
23.11.2017 (Seite 781) wird angenommen.

GR-Sitzung 07.12.2017

38.

Maglbk/20128/SP-OE-Ö02Ä/1
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. AL-Ö37, KG Arzl, Bereich: "Arzl - Ost", nördlich Rumer
Straße, östlich Lehmweg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 und des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. AL-Ö11), gemäß § 32
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind 16 Stellungnahmen eingegangen.
Diese liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen