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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf

- S.31

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- 852 -

Grobkonzept aus. Dann schließt man sich
mit den jeweiligen Partnern kurz.
Wenn das Ergebnis Nein ist, heißt das
nicht, dass jetzt die Arbeit vorbei ist. Es
heißt, das laufende Information natürlich
über die Planung, wie auch schon bisher,
sinnvoll ist.
Was ganz wichtig ist und wir auch betonen
möchten, weil es bisher schon zu größeren
Problemen geführt hat: Wichtig ist, dass
man nicht Projekte sozusagen als Öffentlichkeitsbeteiligung verkauft, wenn keine
stattfindet. Man muss ganz klar unterscheiden zwischen Projekten, bei denen informiert wird und die Entscheidungen bereits
getroffen sind und Projekten, bei denen es
wirklich eine Beteiligung der Bevölkerung
gibt. Das muss man sehr klar trennen.
Ich glaube, es ist auch die Aufgabe von
Politik und Verwaltung gemeinsam, das
sehr klar zu trennen, um die Frustration bei
den BürgerInnen gering zu halten. Um
ihnen sozusagen nicht zu kommunizieren,
sie könnten sich beteiligen, wo keine Beteiligung möglich ist und nur Information passiert. (Beifall)
Wenn dann dieser Kurzcheck und das
Grobkonzept ausgefüllt wurden, kommt der
Punkt, an dem das Grobkonzept klar erläutert wird. Dadurch soll ersichtlich werden,
was auch Sie als PolitikerInnen als Grundlage von den Fachdienststellen bekommen.
Damit kann man in einen weiteren Diskurs
gehen.
Fellner Bsc.: Dieses Grobkonzept dient zur
Ausformulierung der Rahmenbedingungen.
Es dient zur konkreten Definition der Rahmenbedingungen. Hier werden wichtige
Fragestellungen vorab, bevor ein Prozess
vorbereitet wird, gestellt.
Wir haben dieses Grobkonzept auf die Prozesse, die uns im letzten halben Jahr zugetragen wurden, abgestimmt. Die Fragen
wirken auf den ersten Blick vielleicht banal,
geht es ja um die Fragestellung, wer ist
überhaupt der/die ProjektträgerIn.
Das ist deshalb wichtig, weil Beteiligungsprozesse ja immer bei einer Fachdienststelle angesiedelt sind. Wir als Büro für BürgerInnenbeteiligung stehen dabei beratend
und unterstützend zur Seite, um einen qualitativen Prozess zu gewährleisten. Wir sind
allerdings nur eineinhalb Personen und daGR-Sitzung 21.11.2013

her nicht fähig, alle BürgerInnenbeteiligungs-Prozesse durchzuführen. Das würde
auch keinen Sinn machen, da das ExpertInnenwissen in den Fachdienststellen liegt.
Das heißt, die Verantwortlichkeit liegt bei
der Fachdienststelle, jedoch sind gerade bei
komplexen Planungsprozessen, in denen
wir uns ja meist befinden, mehrere Fachdienststellen davon betroffen.
Deshalb geht es auch hier darum, die PartnerInnen von Projekten zu definieren, weil
dann vielleicht andere ressortpolitische Verantwortliche dazukommen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist dabei, dass
es auch externe PartnerInnen gibt. Seien
das nun die Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GmbH (IVB) oder die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG). Sie alle können dann auf Grundlage
dieses Konzeptes auf einen einheitlichen
Informationsstand zurückgreifen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist zum Beispiel
auch eine politische Definition. Es ist die
Definition der Einflussmöglichkeiten und die
Intensität der Einbeziehung. Dabei geht es
um Folgendes: Ich befinde mich in einem
Planungsprozess. Es stellt sich die Frage,
erfolgt einfach eine Planausstellung, bei der
über den Projektstand informiert und dann
beobachtet wird, wie es ankommt? Eine
andere Möglichkeit ist es, wenn man in eine
aktive Mitgestaltung geht und Ideen und
Planungsvorstellungen von BürgerInnen mit
einbezieht.
Eine Zielgruppendefinition ist auch sehr
wichtig. Gerade bei Öffentlichkeitsbeteiligung geht es ja nicht im letzten Schritt nur
um die AnrainerInnen, die von einem Vorhaben betroffen sind. Es geht ja im öffentlichen Interesse auch darum, eine breit organisierte Öffentlichkeit einzubinden. Darum
wollen wir vorab, dass die Zielgruppen definiert werden.
Im Detail haben wir jetzt nur zwei Beispiele
herausgenommen, weil sie für die Politik
sehr wichtig sind. Das ist einmal der Gestaltungsspielraum. Alle Punkte, die ich jetzt
gerade aufgezählt habe, werden natürlich
auch in Zusammenarbeit mit den ressortpolitisch Zuständigen formuliert, beziehungsweise stehen wir bei Fragen auch immer
beratend und unterstützend zur Seite.