Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf
- S.43
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zustellen, dass es die Mehrheit verstehen
kann. Das ist gar nicht einfach.
Ich nenne da zwei Beispiele. Wir haben die
Riedgasse. Über den Kanal brauche ich
nicht zu reden, den zu bauen, das ist ein
Muss. Wir haben eine schmale Straße. Viel
wird sich an der Gestaltung dort nicht tun!
Wir brauchen einen Gehsteig und wir haben
eine Fahrbahn. Aber wir haben da sehr viele EigentümerInnen. Wir binden sie jetzt
mittels einer Information ein: Wann wollt ihr
etwas bauen, denn wir kommen zu der und
der Zeit. Braucht ihr einen besseren Wasseranschluss oder sonst etwas. Wir informieren sie, dass sie in dieser Zeit nicht die
Möglichkeit haben, ihr Haus umzubauen.
Dies ist alles BürgerInnen-Information, nicht
BürgerInnenbeteiligung.
Man kann das natürlich auch als BürgerInnenbeteiligung bezeichnen, es ist aber keine. Es ist wirklich Information und ein Einbinden derjenigen, die davon betroffen sind.
Nur bei der Straßenraumgestaltung wird
sich nicht viel ausgehen, denn den Kanal
muss ich bauen und die Straße ist eng. Viel
hat da nicht Platz.
Ein anderes Projekt: Wir haben vor, eine
innere Erschließung eines Wohngebietes zu
machen. Die innere Erschließung betrifft
genau dieses Wohngebiet. Selbstverständlich waren wir schon beim Büro für BürgerInnenbeteiligung. Möchten wir dort BürgerInnenbeteiligung haben, weil es ursächlich
ihre Angelegenheit ist? Wie soll man das
machen? Braucht man es und wenn Ja,
was soll man machen? Wo sollen Bäume
hin? Wo sollen Bänke hin? Wo sollen
Durchstiche gemacht werden?
Das ist dann wirklich BürgerInnenbeteiligung in diesem Wohngebiet und sonst nirgends. Andernfalls würde eventuell niemand diese Gehwege nutzen. Das ist wirklich eine innere Erschließung. Da brauche
ich niemanden aus dem Olympischen Dorf
fragen, weil die gar nicht in diesem Wohngebiet sind. Wenn im Olympischen Dorf
eine solche innere Erschließung stattfinden
würde, dann brauche ich niemand aus der
Höttinger-Au zu fragen. Das ist wirklich
ganz zentral, direkt dort kann man dies BürgerInnenbeteiligung durchführen.
Das sind zwei verschiedene Dinge. Das
eine ist BürgerInnen-Information und einGR-Sitzung 21.11.2013
binden, was den Bau betrifft von den zeitlichen Abschnitten her. Das andere ist BürgerInnenbeteiligung. Wir fragen, ob und wie
wir das machen und ob es Sinn hat. Wir
fragen, ob die BürgerInnen das wollen?
Wenn Ja, dann sprechen wir darüber, wie
wir es machen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
mich noch kurz zu Wort melden.
Was GR Buchacher und GR Grünbacher
angesprochen haben, das ist der Ausdruck
"Gutdünken" und der Vergleich, aktuell die
AnrainerInnen-Befragung in Peerhof. Es
ging auch um das Jahr 2001, als das
grundsätzliche Konzept damals beschlossen worden ist.
Das müsste man aber schon miteinbeziehen, da es ja noch viel mehr Unterschriften
waren. Da klingt es wirklich nach Gutdünken, gerade bei der Sozialdemokratische
Partei Österreichs (SPÖ), wenn ich an die
Graßmayr-Kreuzung denke! Da waren wesentlich mehr Unterschriften, die übergeben
wurden, auch in der Petition.
Das ist vergleichbar. Wir wissen aber auch,
das sollte der Gemeinderat immer vor Augen haben, dass manche Dinge auch in der
Verantwortung eines Gemeinderates liegen.
Die Projekte Straße gegen öffentliche Verkehrsmittel sozusagen dann zu vergleichen,
wie es gerade passt, ist ein wenig nicht
ganz ehrlich und offen, denke ich.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
GR Onay: Abschließend möchte ich ein
wenig die Stimmung zurückholen zum Eigentlichen, zu dem, was wir hier präsentiert
haben:
Entscheidungsgremien sind klar, das steht
alles im Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR). Was die Mitarbeiterinnen
im Büro für BürgerInnenbeteiligung im Projektbereich ausgearbeitet haben, sind Empfehlungen. Sie können auf Empfehlungsba-