Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf
- S.45
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3.
Kosten für Grunderwerbsteuer
(GrESt) und Eintragungsgebühr
trägt die KäuferInnenseite; Immobilienertragssteuer (Immo-ESt) hat
die Stadt Innsbruck zu tragen
Die Verkäuferin haftet für allfällige
Kontaminationsfreiheit und Entsorgungskosten von Kriegsrelikten auf
Grundstück Nr. 545.
Die Stadt Innsbruck nimmt in Vertretung der Allgemeinheit das Recht des
uneingeschränkten Gehens und Fahrens (Fahrens ausschließlich mit Fahrrädern) auf Grundstück Nr. 539 für die
neu gebildete Wegparzelle Grundstück
Nr. 533/2 im Ausmaß von 78 m2 an.
Hinsichtlich der Wartung und Erhaltung
der gemeinsam genutzten Verkehrsflächen wird eine gesonderte Regelung
getroffen (Punktation Punkt 4.4).
4.
Auf der ostseitigen Grundstücksgrenze
der Grundstücke Nrn. 540 und 541 wird
die Dienstbarkeit des Nichteinzäunens
Richtung Osten sowie das Recht des
Gehens auf dem geplanten Gehweg für
die Stadt Innsbruck, in Vertretung der
Allgemeinheit, eingeräumt (Punktation
Punkt 4.5).
5.
Die Stadt Innsbruck widerruft auf dem
städtischen Grundstück Nr. 545 das
Fensterrecht gegenüber den GrundeigentümerInnen des Grundstücks
Nr. 544 (Leopoldstraße Nr. 47 - Punktation Punkt 4.10).
6.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird ermächtigt, die vertragliche Ausgestaltung anhand der in der
Punktation V10 festgelegten Rahmenbedingungen vorzunehmen.
7.
Die Unterfertigung der Punktation V10
erfolgt unter nachstehenden aufschiebenden Bedingungen:
a) Vorliegen eines positiven Beschlusses des Aufsichtsrates der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG)
b) Vorliegen eines rechtskräftigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes für das gegenständliche
Hochbauprojekt
GR-Sitzung 21.11.2013
c) Beglaubigt unterfertigte Projektsicherungsverträge auf den Grundstücken Nrn. 539, 540 und 541.
8.
13.
Sämtliche im Beschlusstext angeführten Grundstücke beziehen sich auf die
KG 81136 Wilten.
RA 783/2013
Stadtgemeinde Innsbruck, Zurverfügungstellung der nördlichen
Teilfläche des Grundstückes
Nr. 648/2, KG Amras, im Ausmaß
von zirka 1.400 m2 als Ersatzfläche der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) bzw. der Mussmann GmbH zwecks Realisierung
des Bauhofkonzeptes
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.11.2013:
1.
Zwecks Realisierung des Bauhofkonzeptes Rossau Nr. 4 stellt die Stadt Innsbruck der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG bzw. der Firma Mussmann GmbH die nördliche Teilfläche
des Grundstücks Nr. 648/2, KG Amras,
im Ausmaß von zirka 1.400 m2 als Ersatzfläche zu denselben Rahmenbedingungen, wie in den bestehenden
Bestandsverträgen festgehalten, zur
Verfügung.
2.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird mit der vertraglichen
Ausgestaltung beauftragt.
3.
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserrichtung entstehen, werden von der Stadt Innsbruck übernommen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir haben das
im Stadtsenat beraten. Hier geht es letztlich
um eine sehr rasche und zielführende Realisierung des Konzeptes des Zentralbauhof.
Das ist nicht nur ein Projekt das für sich
alleine steht. Damit ist auch verbunden,
dass die Bienerstraße für eine Wohnbebauung frei wird. Es handelt sich hier um den
Bauhof Innere Stadt. Es dient auch dazu,
dass der Bauhof im Westen, in der Bachlechnerstraße für die Firmenerweiterung der
MED-EL Elektromedizinische Geräte
GesmbH genützt werden kann.