Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf

- S.47

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- 868 -

Beschluss (einstimmig):

18.

WEG Schützenstraße Nrn. 56/58
und 60/62, vertreten durch
die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG), Haftung der
Stadtgemeinde Innsbruck für zwei
für die Sanierung des Daches am
Objekt Schützenstraße Nrn. 56/58
und am Objekt Schützenstraße
Nrn. 60/62 aufzunehmende Kredite

Antrag des Stadtsenates vom 6.11.2013
(Seite 867) wird angenommen.
16.

IV 11709/2013

I 12328/2013
Stadtmagistrat Innsbruck, Novellierung Dienstzweigeverordnung

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.11.2013:

Beschluss (einstimmig):

Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Dienstzweigeverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird, wird beschlossen.

Antrag des Stadtsenates vom 6.11.2013:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) für die Rückzahlung eines Sanierungskredites über
€ 250.000,-- (Zinssatz 0,59 %-Punkte
über dem 3-Monats-EURIBOR, ohne
Rundung mit vierteljährlicher Anpassung, Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in zwanzig halbjährlichen Kapitalraten zu € 12.500,-- zuzüglich Zinsen),
den die WEG Schützenstraße
Nrn. 56/58, vertreten durch die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG), bei der Tiroler Sparkasse Bank
AG zur Finanzierung der Sanierung
des Daches am Objekt Schützenstraße
Nrn. 56/58 aufnimmt.

2.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) für die Rückzahlung eines Sanierungskredites über
€ 250.000,-- (Zinssatz 0,59 %-Punkte
über dem 3-Monats-EURIBOR, ohne
Rundung mit vierteljährlicher Anpassung, Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in zwanzig halbjährlichen Kapitalraten zu € 12.500,-- zuzüglich Zinsen),
den die WEG Schützenstraße
Nrn. 60/62, vertreten durch die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IIG), bei der Tiroler Sparkasse Bank
AG zur Finanzierung der Sanierung
des Daches am Objekt Schützenstraße
Nrn. 60/62 aufnimmt.

Die Verordnung tritt mit 1.1.2014 in Kraft.
17.

IV 11427/2013
Elisabeth von Mayerhof"sche Stiftung, Fensteraustausch Dr.Sigismund-Epp-Weg Nr. 6, Förderansuchen nach dem Tiroler
Stadt- und Ortsbildschutzgesetz
(SOG) 2003

Beschuss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.11.2013:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG) 2003 genehmigt
die Stadtgemeinde Innsbruck der Elisabeth
von Mayerhof"schen Stiftung, Dr. Sigismund-Epp-Weg Nr. 6, vertreten durch Pfarrer Msgr. Mag. Hermann Röck, für den
Fensteraustausch einen nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss von € 41.490,--.

GR-Sitzung 21.11.2013