Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 15-Dezember.pdf
- S.36
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23.
III 13291/2013
Beschluss (einstimmig):
Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B43, Arzl, Bereich westlich Kreuzgasse und
nördlich Österreichische Bundesbahnen (ÖBB), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.11.2013:
GR Mag. Krackl: Gleichzeitig mit der Auflage des Bebauungsplanes soll auch der Beschluss gefasst werden. Die erforderlichen
Verträge und Vereinbarungen liegen in ausreichend abgesicherter Form vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B43, Arzl, Bereich westlich
Kreuzgasse und nördlich Österreichische
Bundesbahnen (ÖBB), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011, zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
GR Buchacher: Ich möchte für die SPÖ
Stimmenthaltung anmelden.
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. HA - Ö34, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg Nr. 166 (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO}
2002), gemäß § 32 TROG 2011, wird beschlossen.
25.
III 13293/2013
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F38, Höttinger Au,
Bereich Fürstenweg Nr. 166 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 753), gemäß § 36 Abs. 2
sowie § 111 Abs. 4 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.11.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F38, Höttinger
Au, Bereich Fürstenweg Nr. 166 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 753),
gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4
TROG 2011, wird beschlossen.
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung
von SPÖ; 6 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.11.2013 wird angenommen.
24.
III 13292/2013
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. HA
- Ö34, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg Nr. 166 (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002), gemäß
§ 32 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 5.12.2013
26.
III 13297/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL - B44, Arzl, Teilfläche der
Gp. 1740, KG Arzl, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.11.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AL - B44, Arzl, Teilfläche der