Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.77

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Herr Bürgermeister, mit einem Ordnungsruf
vorzugehen, denn das haben wir nicht nötig.
Jetzt ist endgültig Schluss!
Bgm. Willi unterbricht um 22:00 Uhr die Sitzung für eine Besprechung der Klubobleute
und setzt die Beratungen nach Feststellung
der Beschlussfähigkeit um 22:05 Uhr wieder
fort.
Bgm. Willi: Ich erteile GR Lukovic, BA einen Ordnungsruf, weil es nicht angeht, eine
ganze Fraktion pauschal als rechtsextrem
zu bezeichnen. (Beifall)
GR Plach: Vielleicht wieder zurück zur Tagesordnung. Ich mache nochmals einen
Ausflug in die Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) und das Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR),
denn es ist schon etwas, das ich hier nicht
einreißen lassen möchte.
Es wurden von Bgm.-Stellv. Gruber und
vom heute oft zitierten GR Lukovic, BA Papiere - nennen wir sie Stellungnahmen oder
Anfragen - zitiert. Bgm.-Stellv. Gruber hat
mehrfach darauf verwiesen, dass er diese
nicht mit dem Gemeinderat teilen darf.
(Bgm.-Stellv. Gruber: Nein, das habe ich
nicht gesagt.)
Okay, wenn das nicht der Fall ist, möchte
ich auf § 13 Abs. 5 des IStR verweisen!
Abschließend noch eine andere Geschichte.
Wenn wir hier einen Beschluss über ein Alkoholverbot fällen sollen und anscheinend
von kompetenten Stellen Stellungnahmen
eingeholt wurden, warum liegen diese nicht
- wie es GR Appler richtig gesagt hat - dem
Verordnungsgeber vor? Bzw. warum werden sie nur von einzelnen Mitglieder dieses
Gremiums zitieren? Das ist im Sinne des
§ 27 Abs. 2 unserer GOGR etwas, das vom
Vorsitzenden bzw. vom Gemeinderat als
Gremium zu genehmigen wäre.
Ich würde weiters gerne wissen, in welcher
Form diese vorliegenden Auskünfte, Anfragen oder Stellungnahmen wirklich vorliegen
und warum diese nicht dem kompetenten
Gremium bei einer so weitreichenden Beschlussfassung vorliegen?

GR-Sitzung 28.02.2019

Bgm.-Stellv. Gruber: Zur tatsächlichen Berichtigung: Ich möchte auf GR Plach replizieren, was diese Stellungnahmen bzw. Positionen anbelangt.
Ich formuliere nochmals - auch für das Protokoll -, wir haben gestern im Stadtsenat
darüber gesprochen, dass wir, GRin
Dr.in Krammer-Stark und ich, bezüglich der
Evaluierung im Sinne des Antrags der SPÖ,
bei einer Reihe von Institutionen angefragt
haben, welche Erfahrungen sie mit dem Alkoholverbot im Allgemeinen gemacht haben.
Das hat mit dem Antrag hier und heute
nichts zu tun. Ich habe sie nur erwähnt und
lasse sie in den nächsten Minuten allen zusenden. Es ist ja kein offizielles Papier. Das
haben wir uns, ich als Sozialreferent und die
Vorsitzende des Ausschusses für Soziales
und Wohnungsvergabe, GRin Dr.in Krammer-Stark, als Information zum Thema eingeholt.
Der Antrag der SPÖ steht heute gar nicht
auf der Tagesordnung und muss von der
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat beantwortet werden. Das zur tatsächlichen Berichtigung!
Was die anderen Stellungnahmen anbelangt - ich habe gerade versucht, das auch
im Gespräch mit GR Plach oder GR Lukovic, BA zu klären -, sie sind solche der Ämter und haben zwar kausal mit dem Antrag
zur Mentlvilla zu tun, für diese Beschlussfassung heute brauchen wir sie aber nicht.
Es war vielleicht mein Fehler, dass ich aus
diesen zitiert habe, um meine Argumentation zu unterstreichen - wie es übrigens
auch GR Lukovic, BA getan hat. Da wundert
mich übrigens schon, dass er die Stellungnahmen hat, aber andere GemeinderätInnen scheinbar nicht! Es ist nicht mein Job,
diese Stellungnahmen zu versenden.
Das wäre in Wahrheit die Aufgabe des
Herrn Bürgermeisters, wenn er es als notwendig erachtet hätte. Nur haben diese
Stellungnahmen mit dem was wir heute zu
beschließen haben, eigentlich auch nichts
zu tun. Es gibt keine Notwendigkeit.
Ich habe aus diesen Stellungnahmen zitiert,
um zu zeigen, dass ein Großteil der verschiedenen Institutionen das allgemeine Al-