Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.11
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9.
Beantwortung eingelangter Anfragen durch die betroffenen Dienststellen, Zeitaufwand
Bgm. Willi: Wir haben alleine für diese Sitzung dreizehn Anfragen und drei dringende
Anfragen vorliegen.
Für die Beantwortung der dreizehn Anfragen war eine Bearbeitungszeit von
140 Stunden und 50 Minuten notwendig.
Den größten Zeitaufwand verursachte eine
Anfrage von GR Mayer mit 74 Stunden und
40 Minuten. Damit waren sehr qualifizierte
MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck mehr
als 74 Stunden gebunden! (Unruhe im Saal)
Natürlich kann man sagen: "Das ist nun einmal so!", aber es ist Arbeitszeit. Wenn dann
gefragt wird, warum alles so lang dauert, ist
die Beantwortung von Anfragen auch mit
ein Grund.
Alleine für diese Sitzung sind letztendlich
162 Stunden und 20 Minuten Bearbeitungszeit angefallen, da die Beantwortung der
dringenden Anfragen ebenfalls Zeit gekostet
hat.
Wenn das so weitergeht, dann muss Euch
klar sein, dass im Hause extrem viel Kapazität für die Beantwortung von Anfragen gebunden wird. Ob man das ewig so weitermachen soll/kann, darüber müssen wir einmal diskutieren.
10.
Behandlung eingebrachter Anträge, Kritik durch Oppositionsparteien in den Medien
Bgm. Willi: Es gibt den Vorwurf, dass die
Anträge erst gegen Ende der Tagesordnung
behandelt werden. Ja, das stimmt, aber das
ist seit Jahrzehnten die Gepflogenheit in
diesem Haus. Als ich im Jahr 1989 in den
Gemeinderat einzog, war das auch schon
so. Natürlich betrifft das die Anträge aller,
sowohl die der Regierungs- als auch jene
der Oppositionsparteien. Wieso ist das so?
Es werden die Anträge des Stadtsenates
und der Ausschüsse zuerst behandelt, weil
es dazu Fragen geben kann. Die MitarbeiterInnen des Hauses stehen uns während der
Sitzung für die Beantwortung zur Verfügung, damit Unklarheiten auf kurzem Wege
ausgeräumt werden können.
GR-Sitzung 15.11.2018
In der Regel stellen sich bei der Diskussion
zu den Anträgen keine Fragen an die MitarbeiterInnen, daher kann die Behandlung der
Anträge auch später am Abend erfolgen.
Deshalb hat man sich schon vor Jahrzehnten dazu entschlossen, diesen Punkt an das
Ende der Tagesordnung zu schieben.
Wie gesagt, das gilt für Anträge aller Fraktionen und ist keine böse Absicht oder ein
"Schlechtmachen". Es ist aus einer nachvollziehbaren Logik heraus entstanden.
Ein anderer Vorwurf ist der, dass Anträge
der Opposition ohne Diskussion abgestimmt
werden. Dazu möchte ich darauf hinweisen,
dass die kleinen Fraktionen zusammen fünf
VertreterInnen haben. Pro Person und Tagesordnungspunkt sind zwei Wortmeldungen möglich. Das sind zusammen schon
zehn Wortmeldungen. Nimmt man die
stärkste Opposition, die FPÖ mit acht Personen dazu, sind das nochmals 16 potentielle Wortmeldungen. Wenn also nicht diskutiert wird, dann liegt das nicht an der Regierung, sondern an Ihrer Entscheidung, ob
und wie oft Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. (Unruhe im Saal)
Jede/r von Ihnen hat zu jedem Punkt der
Tagesordnung das Recht auf zwei Wortmeldungen. Das gilt für alle GemeinderätInnen.
Ich komme nun zum Vorwurf, dass die Entscheidungen im Stadtsenat fallen und die
Opposition damit ausgehebelt wird. Wenn
Sie in den Protokollen nachlesen, können
Sie feststellen, dass die meisten Zuweisungen von Anträgen an den Stadtsenat zur
selbständigen Erledigung einstimmig sind.
Wenn Sie sich einstimmig oder auch mehrheitlich dafür entscheiden, dass ein Antrag
dem Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zugewiesen wird, dann ist das eben
die Entscheidung des Gemeinderates.
Wenn man das nicht will, muss man versuchen, andere Entscheidungen herbeizuführen.
Im Übrigen ist die Opposition in diesem
Haus sehr stark. Wir haben acht MandatarInnen der FPÖ. So eine starke Opposition
mit zwei Mitgliedern im Stadtsenat gab es glaube ich - noch nie.
(GR Kunst: Die ÖVP war in der letzten Periode mit zehn MandatarInnen in der Opposition.)