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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.48

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22.

I-RA/0683/2018/WUR

6.

EZ 1003 KG Amras, Ausübung
Kaufrecht
Beschluss (bei Stimmenthaltung ALI; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.11.2018:
1.

2.

3.

4.

5.

Die Stadt Innsbruck verkauft und übergibt die Liegenschaft EZ 1003 KG Amras, bestehend aus Gst. 780/2 an die
Herzel & Co Kommanditgesellschaft
(FN 22902f), welche die Liegenschaft
kauft und in ihr Eigentum übernimmt.
Die Übergabe der Liegenschaft
EZ 1003 KG Amras erfolgt wie sie liegt
und steht. Die Stadt Innsbruck leistet
keine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit, einen bestimmten Zustand und eine bestimmte Eignung des
Gst. 780/2 KG Amras sowie des darauf
bestehenden Objektes.
Als Kaufpreis wird ein Betrag von
pro m² festgesetzt. Bei einer
Fläche von 3.000 m² errechnet sich
demnach ein Kaufpreis in Höhe von
. Dieser Betrag versteht
sich exklusive einer allfälligen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
Die Herzel & Co Kommanditgesellschaft (FN 22902f) räumt der Stadt
Innsbruck an der Liegenschaft EZ 1003
KG Amras ein Vorkaufsrecht hinsichtlich aller Veräußerungsarten im Sinne
der §§ 1072 ff ABGB ein. Vom Vorkaufsrecht nicht umfasst sind sämtliche
gesellschafts- und unternehmensrechtlich zulässigen Umgründungsvorgänge
(formwechselnd und übertragend). Die
Stadt Innsbruck nimmt dieses Vorkaufsrecht ausdrücklich an.
Die Stadt Innsbruck erteilt ihre ausdrückliche Zustimmung, dass ob der
Baurechtseinlage EZ 1004 KG Amras
die im Zusammenhang mit dem Baurechtsvertrag vom 12.12.1968 grundbücherlich sichergestellten Reallast der
Zahlung eines jährlichen Bauzinses (CLNr. 1 a), das Höchstbetragspfandrecht
(C-LNr. 2 a) sowie das Vorkaufsrecht
(C-LNr. 3 a) gelöscht werden.

GR-Sitzung 15.11.2018

Die Herzel & Co Kommanditgesellschaft (FN 22902f) trägt sämtliche mit
der Errichtung und grundbücherlichen
Durchführung dieses Rechtsgeschäftes
verbundenen öffentlichen Abgaben,
Steuern und Gebühren sowie die Kosten der Beglaubigung und der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstberechnung.
Ausgenommen von dieser Kostentragungspflicht ist die Immobilienertragsteuer, welche von der Stadt Innsbruck
zu bezahlen ist.

7.

23.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt nähere Details dieses Rechtsgeschäftes vertraglich zu regeln.
IV 14476/2018
Stadt Innsbruck - Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG, Mietvertrag Stadtbibliothek Innsbruck,
Amraser Straße 2

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 07.11.2018:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt dem Abschluss des vorliegenden Mietvertrages
zwischen Stadt Innsbruck und der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) für die Stadtbibliothek Innsbruck,
Amraser Straße 2, Ausstellungsfläche
Stadtplanung (vormals Stadtmodell
Innsbruck) und Lager (alternative städtische oder Fremdnutzung anstelle
Stadtarchiv) im Erdgeschoss und
1. Obergeschoss mit einer Nutzfläche
von 3.017,11 m2 zu.

2.

Der monatliche Mietzins inklusive Betriebs- und Heizkosten-Akonto sowie
20 % USt beträgt € 91.482,39. Der
Hauptmietzins in Höhe von € 64.769,28
entspricht vom 1. bis zum 25. Jahr der
Rückzahlung des Darlehens für den
Kauf der Immobilie und den Kosten für
die Instandhaltung in Höhe von 0,5 %
p.a. des Nettokaufpreises. Nach Ablauf
der 25 Jahre erfolgt die Vermietung um
1,5 % der AfA-Miete der Anschaffungskosten, die gemäß derzeitigem Stand
€ 19.080,20 ergeben wird.