Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.147
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aufgenommen und am 27.11.2015 offiziell mit der feierlichen Eröffnung
der Umbrüggler Alm abgeschlossen.
Mit 14.12.2015 erfolgte durch die IISG die Übergabe des neuen Gebäudes in die Verantwortung und Obhut der Stadt Innsbruck.
7 Ausschreibung und Vergabe
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BVergG 2006
Die IISG ist gemäß § 3 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG
2006) öffentlicher Auftraggeber und somit den gesetzlichen Regelungen zu öffentlichen Vergaben unterworfen.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibungen im Sommer 2014 betrug der geschätzte Auftragswert der Bauleistungen für Rohbau, Technik, Ausbau
und Außenanlagen rd. € 1.950.000,00 netto. Die geschätzten Kosten
für Aufschließung und Einrichtung betrugen ca. € 540.000,00 netto.
Nach Zusammenrechnung sämtlicher Schätzkosten konnte der geltende Schwellenwert für Bauleistungen in Höhe von € 5.186.000,00 nicht
erreicht werden. Die Vergabe von Bauleistungen gemäß den Regelungen des Unterschwellenbereichs war somit zulässig.
Gewählte
Vergabeverfahren
Zur Einholung von Angeboten bediente sich die IISG des im Unterschwellenbereich zulässigen „Nicht offenen Verfahrens ohne vorheriger
Bekanntmachung“ sowie der „Direktvergabe“ nach Einholung unverbindlicher Preisauskünfte.
Beauftragungen
Die Beauftragungen erfolgten in Form von Schlussbriefen oder Bestellscheinen. Gemäß den Festlegungen des internen Kontrollsystems der
IISG sind Aufträge bis zu einem Wert von € 14.499,00 in Form von Bestellungen und darüber hinaus mittels Schlussbrief abzuschließen. Die
Kontrollabteilung stellte in diesem Zusammenhang keine Verstöße gegen die bestehenden Regelungen fest.
Leistungs- und
Massenermittlung
im Vorfeld der
Ausschreibungen
Die im Vorfeld von Ausschreibungen vorzunehmende Erhebung von Art
und Umfang der Bauleistungen wurde nach Ansicht der Kontrollabteilung umfassend durchgeführt. Jedoch zeigte u.a. die große Anzahl an
Nachträgen und Zusatzaufträgen, dass zu diesem Zeitpunkt in den
meisten Fällen kein hinreichend ausgereifter Planungsstand vorgelegen haben dürfte.
Die Kontrollabteilung bezieht sich diesbezüglich auf festgestellte Differenzen in den stichprobenmäßig durchgeführten Gegenüberstellungen
der Mengengerüste von Ausschreibungen, Nachträgen und Zusatzaufträgen zu den Abrechnungen sowie auf identifizierte Leistungsänderungen bzw. -ergänzungen im Vergleich zum Ausschreibungszeitpunkt.
Gewerk „Innenausbau“
Für das Gewerk „Innenausbau“ zeigte sich beispielsweise, dass die
Schlussrechnung in Höhe von € 216.044,00 unter der ursprünglichen
Beauftragungssumme von € 230.811,00 lag. Zusätzliche Kosten für
Außenmöbel, Musterstühle und Adaptierungsarbeiten in Höhe von
€ 21.718,00 wurden dem LuF direkt verrechnet und von diesem bezahlt.
Die Gegenüberstellung des mit Schlussbrief beauftragten Hauptauftrages mit den abgerechneten Leistungspositionen der Schlussrechnung zeigte, dass lediglich drei der ursprünglich 17 ausgeschriebenen
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Zl. KA-04653/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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