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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.214

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Frage 5:

Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Innsbruck aus Verwaltungsabgaben
(Anwohnerparkkarten) 2016?

Antwort:

€ 206.140,70

Frage 6:

Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Innsbruck aus Verwaltungsabgaben
(Anwohnerparkkarten) 2017?

Antwort:

€ 232.339,30

Frage 7:

Wie hoch waren die Einnahmen durch Strafgelder aus gebührenpflichtigen Kurzparkzonen, welche durch die Group4 2015 eingenommen wurden

Antwort:

€ 2.362.802,33

Frage 8:

Wie hoch waren die Einnahmen durch Strafgelder aus gebührenpflichtigen Kurzparkzonen, welche durch die Group4 2016 eingenommen wurden

Antwort:

€ 2.248.893,90

Frage 9:

Wie hoch waren die Einnahmen durch Strafgelder aus gebührenpflichtigen Kurzparkzonen, welche durch die Group4 2017 eingenommen wurden?

Antwort:

€ 2.093.627,22

Frage 10:

Wie hoch waren die Einnahmen durch Strafgelder aus gebührenfreien Kurzparkzonen, welche mittels der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) 2015 eingenommen wurden?

Antwort:

Die Strafgelder setzen sich aus den Einnahmen von Strafverfahren zusammen, die einerseits durch die MitarbeiterInnen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) und andererseits von MitarbeiterInnen
der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) eingeleitet werden, zusammen.
Sie betreffen ausschließlich die gebührenpflichtigen Parkstraßen. Eine Aufteilung der Strafgelder zwischen IVB und MÜG wäre nur mit dem Aufwand
der Überprüfung von rund 35.000 Akten möglich.
€ 761.369,87

Frage 11:

Wie hoch waren die Einnahmen durch Strafgelder aus gebührenfreien Kurzparkzonen, welche mittels der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) 2016 eingenommen wurden?

Antwort:

€ 1.254.664,52

Frage 12:

Wie hoch waren die Einnahmen durch Strafgelder aus gebührenfreien Kurzparkzonen, welche mittels der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) 2017 eingenommen wurden?
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