Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.247
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a) Werden Sie für den Einsatzverkehr (Feuerwehr, Rettung, Polizei, MÜG)
Alternativen finden?
b) Wenn ja, bis wann und über welche Strecken?
c) Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Zur Hauptfrage: Weil dieser Straßenabschnitt offensichtlich doch Garant für
zeitlich kurze Einsatzrouten ist (es muss nicht immer die kürzeste Wegstrecke sein und die Blaulichtorganisationen kalkulieren das in ihren Einsatzplänen sehr genau).
a) Seitens der Verwaltung/städtischen Verkehrsplanung werden keine
Alternativen gesucht. Die Blaulichtorganisationen können am besten
ihre Routenprioritäten bestimmen.
b) entfällt
c) Weil die Blaulichtorganisationen gute Gründe haben, diesen Straßenabschnitt zu benutzen und keine Einsatzfahrt unnotwendig ist. Es
gibt keine behördlichen Vorgaben für Routen von Einsatzfahrzeugen.
Frage 26:
Warum werden keine Maßnahmen getroffen, etwa durch einheitliche Umfahrungsstrecken für den Schwerverkehr und den gewerblichen Berufsverkehr, damit der
Liefer-, Baustellen- und gewerbliche Berufsverkehr nicht einfach den kürzesten
Weg quer durch ein Wohngebiet nimmt, obwohl er gar nicht das jeweilige Wohngebiet versorgt?
Antwort:
Allfällige derartige Maßnahmen sind UNMÖGLICH zu überwachen.
Frage 27:
Werden Sie Maßnahmen setzten, dass der Liefer-, Baustellen- und gewerbliche
Berufsverkehr über Umfahrungsstraßen zu den jeweiligen Destinationen zufahren
muss?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3 bezüglich Ermittlungsverfahren zur Erlassung von
straßenverkehrsrechtlichen Verordnungen.
Frage 28:
Werden Sie den Liefer-, Baustellen- und gewerblichen Berufsverkehr durch das
oben beschriebene "Nadelöhr" untersagen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3 bezüglich Ermittlungsverfahren zur Erlassung von
straßenverkehrsrechtlichen Verordnungen.
Frage 29:
Werden Sie den Liefer-, Baustellen- und gewerblichen Berufsverkehr durch das
oben beschriebene "Nadelöhr" über Alternativrouten leiten?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3 bezüglich Ermittlungsverfahren zur Erlassung von
straßenverkehrsrechtlichen Verordnungen.
Frage 30:
Werden Sie eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h (Tempo 40 km/h entspricht
real meist 50 km/h) für die Reichenauer Straße, insbesondere in dem oben erwähnten Abschnitt, umsetzen?
a) Wenn ja, bis wann?
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