Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.266

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diese Entscheidung eine Durchzugsstraße mit einer Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h zu beschränken?
Antwort:

Die erste Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in
der Innstraße erfolgte im Jahr 1994, die letzte in der heute gültigen Ausdehnung im Jahr 2014.
Den Verordnungen liegen die in Beantwortung zu Frage 3 beschriebenen Ermittlungsverfahren sowie die jeweiligen Beschlüsse des Gemeinderates zugrunde.

Frage 87:

Auf welcher Grundlage basiert die Entscheidung, ein dauerhaftes Radarstandgerät in der Innstraße Höhe Trogerstraße umzusetzen?

Antwort:

Wird abgeklärt.

Frage 88:

Auf welcher Grundlage basiert die Entscheidung - eine dauerhafte Rotlichtüberwachung in der Innstraße Höhe Schmelzergasse umzusetzen?

Antwort:

Zuständigkeit Polizei – Stadtpolizeikommando

Frage 89:

Warum haben sich die verkehrspolitisch Verantwortlichen hier für ein dauerhaftes
Radargerät entschieden und nicht, wie ursprünglich beantragt, für eine Geschwindigkeitsanzeige?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 87.
Die Aufstellung dauerhafter Radarüberwachungsanlagen erfolgt durch Kommissionierung in der Federführung der Polizeidirektion. Maßgebliche Beurteilungsgrößen sind Erkenntnisse aus mobilen Geschwindigkeitsüberwachungen. Eine Geschwindigkeitsanzeige hat nicht dieselbe Wirkung wie eine
Radarmessanlage mit der Konsequenz der Anzeige bei Geschwindigkeitsüberschreitung.

Frage 90:

Auf welcher Basis begründet sich die Entscheidung, in der Schützenstraße eine
Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h umzusetzen?

Antwort:

Die Verordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h in der
Schützenstraße erfolgte im Jahr 1987.
Der Verordnung liegt das in Beantwortung zu Frage 3 beschriebene Ermittlungsverfahren sowie der Beschluss des Gemeinderates zugrunde.

Frage 91:

Auf welcher Basis begründet sich die Entscheidung die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h durch eine dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle in
der Schützenstraße (etwa auf Höhe Hausnummer 34) umzusetzen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 87.

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