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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf

- S.90

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Gebühren 2019 - VORSCHLAG

5. Fuhrgebühr bei Benützung eines LKW’s je km Fahrstrecke: Tarif lt. Fuhrpark
6. Dienstgang zu einer Partei
11,60
11,90 2,50%
7. Fütterung und Pflege eines in Quarantäne
befindlichen oder nach §13 Abs. 2 der Wasenmeisterordnung in Verwahrung genommenen
Tieres, je Tag und Tier
a) bei einem Hund

11,60

11,90

2,50%

b) bei Reptilien, Amphibien, Fischen, Vögeln,
Katzen, Frettchen, andere Kleinsäuger

7,00

7,20

2,50%

8. Auslösen eines abgenommenen, eingefangenen oder geborgenen und in Verwahrung genommenen Tieres durch dessen Eigentümer

16,90

17,30

2,50%

9. Abhäuten eines Kadavers und Ausfolgung der
Haut (Fell) an den Eigentümer

26,80

27,50

2,50%

10. Tötung eines Tieres auf Verlangen des Eigentümers

34,70

35,60

2,50%

11. Bergung eines Tieres

11,70

12,00

2,50%

Außerhalb der normalen Dienstzeit Zuschlag von 50%
Fuhrgebühr lt. Tarif Fuhrpark

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