Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf
- S.90
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Gebühren 2019 - VORSCHLAG
5. Fuhrgebühr bei Benützung eines LKW’s je km Fahrstrecke: Tarif lt. Fuhrpark
6. Dienstgang zu einer Partei
11,60
11,90 2,50%
7. Fütterung und Pflege eines in Quarantäne
befindlichen oder nach §13 Abs. 2 der Wasenmeisterordnung in Verwahrung genommenen
Tieres, je Tag und Tier
a) bei einem Hund
11,60
11,90
2,50%
b) bei Reptilien, Amphibien, Fischen, Vögeln,
Katzen, Frettchen, andere Kleinsäuger
7,00
7,20
2,50%
8. Auslösen eines abgenommenen, eingefangenen oder geborgenen und in Verwahrung genommenen Tieres durch dessen Eigentümer
16,90
17,30
2,50%
9. Abhäuten eines Kadavers und Ausfolgung der
Haut (Fell) an den Eigentümer
26,80
27,50
2,50%
10. Tötung eines Tieres auf Verlangen des Eigentümers
34,70
35,60
2,50%
11. Bergung eines Tieres
11,70
12,00
2,50%
Außerhalb der normalen Dienstzeit Zuschlag von 50%
Fuhrgebühr lt. Tarif Fuhrpark
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