Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 2019-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.30

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Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform
formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

Anhörungsverfahren

Das in § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Vorbemerkungen

Klarstellung

Wie aus dem Prüfauftrag abzuleiten ist, betraf ein wesentliches
Rechtsgeschäft den Mietvertrag der Stadtbibliothek zwischen der IIG
KG und der Stadt Innsbruck. Die Stadtbibliothek wurde zum Prüfungszeitpunkt vom städtischen Referat Stadtbücherei betrieben, welches
als Betrieb gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen
Rechts gemäß § 2 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz 1988 geführt
worden ist. Organisatorisch war bzw. ist dieses Referat beim Amt für
Kultur in der MA V / Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport angesiedelt.
Die Kontrollabteilung stellte klar, dass der laufende Betrieb der Stadtbibliothek bzw. des Referates Stadtbücherei nicht Prüfungsgegenstand war und daher nur insofern in den vorliegenden Bericht eingeflossen ist, als es Auswirkungen auf die im Prüfauftrag vorgegebenen
Themenschwerpunkte hatte.
3 Kauf von Liegenschaftsanteilen durch die IIG KG –
Genese der Flächen
3.1 Gemeinderatsbeschluss vom 22.01.2015

Nutzungsrechte

Bereits bevor die Stadt Innsbruck als Mieterin oder die IIG KG als
Käuferin im Zusammenhang mit Gebäudeteilen an der Amraser Straße
2-4 auftrat, wurden der Stadt Innsbruck (u.a. als Vertretung der Allgemeinheit) Nutzungsrechte an Gebäudeteilen seitens der Errichtungsgesellschaft (Amraser-Straße 2-4 Entwicklungs- und Beteiligungs
GmbH kurz AEB GmbH) eingeräumt.
Die Nutzungsrechte sind in einem Dienstbarkeitsvertrag geregelt worden, welcher wiederum in der Gemeinderatssitzung vom 22.01.2015
beschlossen worden ist. Die Unterfertigung dieses Vertrages erfolgte
seitens der Stadt Innsbruck am 06.02.2015. Dieser Dienstbarkeitsvertrag wurde im Grundbuch eingetragen und liegt dort somit zur öffentlichen Einsicht auf.
Der verschriftlichte Zweck der vertraglichen Vereinbarung (Punkt. 1.4
der Dienstbarkeit) bestand darin
 einen Platz (sog. „Kulturplateau“) für die Öffentlichkeit dauerhaft,
unentgeltlich und ohne jede Konsumationspflicht zugänglich zu machen und

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Zl. KA-03529/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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