Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.48
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25.
IV 622/2020
Tiroler Frauenhaus für misshandelte Frauen und Kinder,
2-Jahres-Vereinbarung 2020/2021
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.02.2020:
In Ergänzung zum Gemeinderatsbeschluss
vom 24.01.2019, Zl. IV 461/2019 wird nach
Fertigstellung des neuen Frauenhauses die
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, ermächtigt, vorliegende Vereinbarung mit dem Verein Tiroler
Frauenhaus für misshandelte Frauen und
Kinder, ZVR-Nr. 966480251, abzuschließen.
Die damit verbundenen Kosten für das
Jahr 2020 in Höhe von € 282.975,-- sind
durch die Vp. 1/429000-757530, Transfers
an private Organisationen ohne Erwerbszweck (SU), bedeckt.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, die
im Finanzjahr 2021 notwendigen finanziellen Mittel im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2021 zu berücksichtigen.
26.
IV 2028/2020
Verein VAGET - Verbund außerstationärer gerontopsychiatrischer Einrichtungen Tirols, Sondersubvention Projekt ZEDER
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.02.2020:
Die Stadt Innsbruck unterstützt den Verein
Verbund außerstationärer gerontopsychiatrischer Einrichtungen Tirols, VAGET, ZVR
Nr. 702069845 zur Errichtung von 12 Tagespflegeplätzen für Menschen mit Demenz
im Rahmen des Projektes ZEDER mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von
€ 250.000,--.
Dies unter der Voraussetzung, dass das
Land Tirol das Projekt ZEDER bzw. die Errichtung der 12 Tagespflegeplätze gemäß
den Richtlinien unterstützt. Die Kosten sind
durch die Vp. 1/420000-775200, Kapitaltransferzahlung, Altenheime, bedeckt.
GR-Sitzung 27.02.2020
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird mit der Abwicklung der Subvention beauftragt.
27.
Gemeindegutsagrargemeinschaft
Amraser Hochwald: Jahresrechnung und Rechnungsprüfung 2019, Voranschlag 2020
Antrag des Stadtsenates vom 26.02.2020:
Die Jahresrechnung 2019 samt Bericht zur
Rechnungsprüfung 2019 und der Voranschlag 2020 der Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald werden gemäß den Bestimmungen des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996 (TFLG 1996)
genehmigt.
GR Lassenberger: Ich habe eine Frage bezüglich der Anmerkungen von Bgm.-Stellv.
Ing. Mag. Anzengruber, BSc. Wird es einen
zweiten Rechnungsprüfer geben? Ich
glaube, dass es Stand der Dinge ist, einen
zweiten Rechnungsprüfer einzusetzen, um
den ersten dahingehend zu entlasten. In
Vereinen wird die Rechnungsgebahrung immer zu zweit geprüft.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Danke, GR Lassenberger, dass Du es
ansprichst. Ich schrieb es bereits letztes
Jahr in den Prüfbericht der Agrargemeinschaft Amraser Hochwald. Ich selbst bin in
etlichen Vereinen als Kassaprüfer tätig und
halte das Vieraugenprinzip für ausgesprochen wichtig.
Man prüft Belege, Bankauszüge und Kassastände. Sollte es die Möglichkeit geben,
eine/einen zweite/zweiten RechnungsprüferIn einzusetzen, wäre es mir ein großes Anliegen. Ich vermute, dass ich die Kassaprüfung nicht mehr durchführe, sondern anderweitig als Substanzverwalter in der Agrargemeinschaft tätig sein werde. Ich möchte an
alle appellieren, dass wir zwei KassaprüferInnen einsetzen, da es praktischer ist und
somit keine Bedenken bezüglich einer Befangenheit zutage kommen können.