Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf
- S.224
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tragf ä hige Entscheidungsgrundlage f ü r das zust ä ndige politische Gremium auszuarbeiten.
4. Zur Vollziehung der Punkte 1 bis 3 ist im Stadtmagistrat Innsbruck ein „Beirat f ür
Großprojekte " einzurichten. Dieser Beirat ist bei Projekten ab einem stä dtischen Finanzmitteleinsatz von EUR 1.000.000,00 vor der Beschlussfassung zwingend zu kon-
sultieren.
Der Beirat ist f ü r die Beauftragung und Überwachung der Arbeit der begleitenden
Kontrolle zustä ndig. Zudem gibt er Empfehlungen f ür den Projektablauf ( z.
8.Leistungsbild der begleitenden Kontrolle, Delegierung der Projektsteuerung, Form
desWettbewerbsverfahren, Ausschreibungsmethode) ab. Bei Projekten unterhalb des
in Punkt 1festgesetzten Schwellenwertes kann der Beirat eine begleitende Kontrolle
vorschlagen, sofern es die Komplexit ä t eines Projektes erfordert.
Bereits beim ersten Groß projekt der Neugestaltung des Boznerplatzes mit einem
st ä dtischen Finanzmitteleinsatz von über EUR EUR 1.000.000,00 scheint dieser Beschluss Teilen der Innsbrucker Stadtregierung nicht mehr zu interessieren, beim Na men genannt Georg Willi, Bürgermeister von Innsbruck, und Mag.3 Urusla Schwarzl,
ressorzust ä dnig f ür Tiefbau und Gr ü nanlagen, ( beide GR ÜNE ).
In der Tiroler Tageszeitung vom 25. 05. 2020 teilt Vizebürgermeisterin Mag.3 Ursula
(Uschi) Schwarzl bzgl. Kostenkotrolle mit:
Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl ( Grüne ) sieht hingegen kein Problem darin,
wenn wir mit der Ausschreibung des Wettbewerbes beginnen und sich der Beirat
dann einklinkt, sobald er zusammengestellt ist.
( Anmerkung: Diese Aussage widerspricht eindeutig dem Beschluss des Innsbrucker
Gemeinderates vom 18. Juli 2019 )
ANFRAGE
.
1 Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage bzw. welchen Auswahlverfahrens efolgt die Zusammenstellung des „Beirates f ür Großprojekte"?
2. Welche Schritte und wann wurden selbige vom Bürgermeister bzw. der Innsbrucker Stadtregierung und den zust ä ndigen Abteilungen im Stadtmagistrat
gesetzt, um einen „Beirat für Großprojekte " zusammenzustellen ?
3. Welche Schritte und wann wurden selbige vom Bü rgermeister bzw. der Inns-
brucker Stadtregierung und den zuständigen Abteilungen im Stadtmagistrat