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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.21

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Dementsprechend bezog sich die damalige Prüfung der Kontrollabteilung zeitlich grundsätzlich auf den Stichtag 31.12.2012 bzw. hinsichtlich
der Projektrealisierung auf (baulich fertig gestellte) Umsetzungsschritte
bis zum „west“.
Verschiebung
Zeitpunkt für (zweite)
Projektprüfung auf
Anregung der
Kontrollabteilung –
GR-Beschluss vom
12.06.2014

Bereits mit Beschluss des GR vom 13.12.2012 wurde die Kontrollabteilung seinerzeit damit beauftragt, für die Dauer des laufenden (Regionalund Straßenbahn-)Projektes den nächsten Prüfbericht mit 31.12.2015
vorzulegen.
Zu diesem GR-Beschluss wurde von der Kontrollabteilung anlässlich der
vergangenen Einschau darauf hingewiesen, dass gemäß den zum damaligen Prüfungszeitpunkt vorherrschenden terminlichen Planungen bezüglich das Regional- und Straßenbahnprojekt bis zum 31.12.2015 zwar
weitere (bauliche) Umsetzungsschritte erfolgten. Eine gesamte Teilstrecke, vergleichbar mit der seinerzeit prüfungsgegenständlichen Verlängerung der Linie „3“ bis zum „west“, wurde bis zu diesem Termin allerdings
nicht in Betrieb genommen.
Aus diesem Grund schloss sich der Gemeinderat mittels Beschluss vom
12.06.2014 dem Vorschlag der Kontrollabteilung an, eine weitere Projektprüfung vorzunehmen, sobald die Inbetriebnahme des nächsten Streckenabschnittes (Richtung Technik West) erfolgt ist. Dieser
GR-Beschluss vom 12.06.2014 bildete somit die rechtliche (Auftrags-)Basis für die nunmehrige zweite Projektprüfung der Kontrollabteilung.

Prüfungsschwerpunkte

Bei der seinerzeitigen Einschau im Jahr 2013 legte die Kontrollabteilung
die Schwerpunkte ihrer Prüfung vorrangig auf
 den Nachvollzug der Beschlusslage in den städtischen Gremien (und
in der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH - IVB)
verbunden mit einer Darstellung der (historischen) Entwicklung des
Gesamtprojektes,
 die Organisation des Projektes,
 die Entwicklung der Kostenprognosen bezogen auf das Gesamtprojekt im Zeitablauf,
 bauliche Umsetzungsmaßnahmen bis zum damaligen Prüfungsstichtag 31.12.2012 sowie
 finanzielle Aspekte (Mittelherkunft und -verwendung).
Die nunmehrige (zweite) Einschau legte die Kontrollabteilung als Projektfolgeprüfung aus. Dies insofern, als die Schwerpunktthemen der Prüfung
aus dem Jahr 2013 von ihr aktualisiert und auf den neuesten Stand hin
verifiziert worden sind.
Hinsichtlich baulicher Umsetzungsmaßnahmen wurde von der Kontrollabteilung der Fokus auf die Überprüfung der realisierten Streckenabschnitte zwischen dem Bereich Fischerhäuslweg bis zur Haltestelle
Technik West bzw. zur (End-)Haltestelle Peerhofsiedlung gelegt.

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Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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