Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.23

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und für Investitionen) an die IVB weiterzuleiten. Die IKB AG hat sich in
Form einer sogenannten Ergebnisübernahme gebunden, die nach allen
Zuschüssen jährlich verbleibenden Verluste der IVB zu Lasten der Konzernsubstanz zu übernehmen.
Dem ÖPNV-Vertrag für die Jahre 1998 bis 2002 wurde die Erbringung
von Zuschussleistungen der Finanzierungspartner (Stadt, Land, Bund
und IKB AG) in Höhe von insgesamt rd. € 82,21 Mio. zugrunde gelegt.
Die Summe der städtischen Zuschüsse und Transferleistungen belief
sich dabei auf rd. € 35,36 Mio. oder 43,02 % der Gesamtfinanzierung.
Straffung Drei-SpartenFahrbetriebssystem

In Folge von Beratungen zur Liniennetzfortschreibung sowie im Zusammenhang mit Überlegungen zu einer ÖPNV-Erschließung des Tivoli-Stadions wurde die IVB mit Beschluss des StS am 28.04.1999 beauftragt,
ein Konzept hinsichtlich einer Generierung geeigneter Netzvarianten, einer allfälligen Straffung des Drei-Sparten-Fahrbetriebssystems (Straßenbahn, O-Bus und Dieselbus) sowie eines Etappierungsplans für erforderliche Investitionsschritte und Betriebsumstellungen zu erarbeiten.

Beauftragung IVB mit
der Vollziehung der
Verkehrskoordination

Mit Beschluss des GR am 06.12.1999 hat die Stadt in Vollziehung der
Bestimmungen des vorhin angesprochenen ÖPNV-Vertrages die IVB mit
der ausschließlichen Vollziehung der Aufgabe der Verkehrskoordination
für den öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr (ÖPNRV), soweit diese in die Zuständigkeit der Stadt fällt, beauftragt.

Finanzierungsbeschluss
GR 18.10.2001

Unter Beachtung aller in das der IVB übertragene Straßenbahn(entwicklungs-)konzept eingeflossenen verkehrspolitischen Bewertungskriterien
und in Bezug auf die zu erwartenden Investitions- und Betriebskosten
hat sich der GR in seiner Sitzung am 18.10.2001 einstimmig für die Realisierung des Straßenbahnkonzeptes „Variantengruppe 2 (Straßenbahn
und Dieselbusse)“ – Untervariante „Strab 2“ ausgesprochen. Infolgedessen wurde die Umsetzung dieser Variante mit angenommenen Kosten in
Höhe von rd. € 138,00 Mio. bzw. inkl. der Kosten für Fahrbetriebsmittel
der Stubaitalbahn (STB) von rd. € 147,50 Mio. beschlossen, sofern eine
Mitfinanzierung durch „andere Gebietskörperschaften, wie Land, Bund
und Gemeinden, erreichbar ist“.
Der mit der Verwirklichung der Untervariante „Strab 2“ verbundene Verzicht auf eine Reduktion der jährlichen Betriebsaufwendungen im Ausmaß von rd. € 2,00 Mio. (gegenüber einer O-Bus-Variante) bzw.
€ 2,51 Mio. (gegenüber einer Dieselbus-Variante) galt „im Sinne des
dem damals mit der Stadt und der IVB abgeschlossenen ÖPNV-Vertrages zu Grunde gelegten ‚Bestellerprinzips‘ als von der Stadt mitbestellt“.

ÖPNV-Vertrag
2003 - 2007

Der für die Wirtschaftsjahre 2003 bis 2007 errechnete und im gegenständlichen ÖPNV-Vertrag ausgewiesene Finanzbedarf belief sich auf
insgesamt rd. € 80,30 Mio., die Summe der städtischen Zuschüsse hat
rd. € 40,35 Mio. oder 50,25 % des Finanzbedarfes betragen.

Regionalbahnkonzept
für den Tiroler Zentralraum

Aufbauend auf den Beschlüssen des GR vom 18.10.2001 bzw.
18.07.2002 hat der GR in seiner Sitzung am 22.10.2003 beschlossen,
die Infrastrukturkosten zur Realisierung des „Regionalbahnkonzeptes für
den Tiroler Zentralraum“ auf dem Streckenabschnitt Olympisches Dorf –

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Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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