Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.43

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Des Weiteren ist die GF für die Einbringung von Umsetzungsbeschlussvorschlägen an den (Projekt-)Beirat zuständig. Diese sind unter Einbindung des Vorsitzenden des (Projekt-)Beirates derart zu gestalten, dass
die Umsetzung des jeweiligen Beschlussgegenstandes ebenso nach
dem Stand der Technik erfolgen kann.
Inkrafttreten
Geschäftsordnungen

Die Geschäftsordnung für die GF trat wie jene für den (Projekt-)Beirat
gemäß Beschluss der GV vom 25.06.2014 mit sofortiger Wirkung in Kraft.
4 Plankostenabweichungen

Plankosten

Ob sich die bisher abgerechneten bzw. in Auftrag gegebenen Kosten im
vorgegebenen Kostenrahmen (Kostenvoranschlag) bewegten oder die
präliminierten Kosten überstiegen, war Gegenstand dieses Berichtsteiles.
Wie den Ausführungen des Kapitels 2 „Projektentwicklung auf Basis der
Beschlusslage“ zu entnehmen ist, wurden des Öfteren die Projektleistungen infolge der Aufnahme zusätzlicher Elemente und der Änderung bestehender Elemente nicht nur erweitert, sondern auch reduziert und folglich die Planungskosten den Mehr- oder Minderleistungen angepasst.
Die nachstehende Tabelle gibt in straffer Form einen Überblick über die
Entwicklung der Plankosten auf Basis von politischen Entscheidungsfindungen seit Projektbeginn 1998:
GR/StS
vom

Plankosten
in € Mio.

Anmerkung

18.10.2001

147,50

Straßenbahnkonzept (Straßenbahn und Dieselbusse)

22.10.2003

152,00

Regionalbahnkonzept für den Tiroler Zentralraum

11.10.2004

257,39

Projekt Regionalbahn für den Tiroler Zentralraum

21.12.2007

371,39

Regional- und Straßenbahnprojekt im Tiroler Zentralraum

13.12.2012

395,37

Berücksichtigung Valorisierungskosten

10.07.2014

396,38

Aktualisierte Finanzprognose

diverse

402,35

Mehrkosten im Zusammenhang mit Straßenbau, Bauzeitverzögerung, Leitungsumlegungen, etc.

Zur Verifizierung des auf Basis von Plan-, Ist- (abgerechnete Kosten) und
Sollkosten (Auftrags-/Bestellsummen) von der Projektleitung ermittelten
Finanzmittelersparnisses für die Stadt ist der Kontrollabteilung eine vom
Verkehrsunternehmen, zuletzt zum Stichtag 24.10.2019 aktualisierte,
Excel-Arbeitsmappe mit der Bezeichnung „2019-10-24_Kostenaufstellung nach ÖNORM B 1801-1“ zur Verfügung gestellt worden. Die
ÖNORM B 1801-1 regelte dabei die Kostengliederung von Kosten im
Hoch- und Tiefbau.

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Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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