Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.80
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Abrechnungsstand
zwischen IVB und
Stadt Innsbruck per
31.12.2019
Die Bestellsumme für diese 20 neuen Triebwägen (ohne Nebenkosten,
Ersatzteilpaket und Spezialwerkzeuge, Einbauten, Nachrüstungen etc.)
belief sich auf einen Betrag von netto € 51.300.000,00.
Die Kontrollabteilung stellte bei der Abstimmung des Abrechnungs- bzw.
Zahlungsstandes zwischen der IVB und der Stadt fest, dass bis zum
Stichtag 31.12.2019 von den insgesamt 20 neu angeschafften Triebwägen die Anschaffungskosten für 13 Fahrzeuge gegenüber der Stadt vollständig abgerechnet waren. Die von der IVB an die Stadt in diesem Zusammenhang gerichteten Geldmittelanforderungen über einen Gesamtbetrag von € 20.199.375,00 waren seitens der Stadt mit einem (Teil-)Betrag von € 16.351.875,00 beglichen. Die dahingehenden Anforderungen
vom Oktober und November 2019 über einen Gesamtbetrag von
€ 3.847.500,00 waren seitens der Stadt allerdings per 31.12.2019 aus
budgetären Gründen unbeglichen.
Anschaffungsnebenkosten
Die (Anschaffungs-)Nebenkosten im Sinne von Ausschreibungskosten
waren in der von der Projektleitung geführten Kostenzusammenstellung
mit einem Gesamtbetrag von netto € 523.291,90 angegeben.
Von diesem Gesamtbetrag entfiel mit einer Summe von netto
€ 340.849,33 der größte Kostenblock auf die vergaberechtliche Begleitung durch die von der IVB beauftragte Rechtsanwaltskanzlei. Eine weitere wesentliche Summe von netto € 180.771,92 betraf die technische
Beratung bezüglich der Anschaffung der neuen Triebwägen.
Vertragsstrafen
Der von der IVB beauftragte Lieferant der neuen Triebwägen kämpfte
aufgrund verschiedener Umstände mit Lieferschwierigkeiten. Insgesamt
kam es zu einer deutlichen Verzögerung bei der Lieferung bzw. Ab- und
Inbetriebnahme der neuen Fahrbetriebsmittel.
Die im Fahrzeugbeschaffungsvertrag für einen derartigen Fall vorgesehenen (höchstmöglichen) Vertragsstrafen kamen zur Anwendung. Bis
zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfungshandlungen der Kontrollabteilung per 31.12.2019 waren die Pönalen für insgesamt
19 Triebwägen mit einem Gesamtbetrag von € 2.693.250,00 abgerechnet. Zu diesem Betrag kam noch eine zusätzliche Vertragsstrafe im Betrag von € 207.100,00, welche im Zusammenhang mit einer separat zwischen der IVB und dem Lieferanten abgeschlossenen Zahlungsvereinbarung festgelegt worden ist. Die Gesamtsumme an abgerechneten Vertragsstrafen belief sich somit zum Stichtag 31.12.2019 auf einen Betrag
von € 2.900.350,00.
Bezüglich dem 20. Fahrzeug galt als maßgeblicher (Pönale-)Termin der
31.12.2019. Nach erhaltener Auskunft des bei der IVB zuständigen „Betriebsleiters Bahn“ rechnete dieser mit einer Auslieferung dieses
20. Fahrzeuges erst im Mai 2020. Somit war aus seiner Sicht sichergestellt, dass auch für dieses Fahrzeug die volle Vertragsstrafe
(€ 128.250,00) anfallen werde. Eine Fakturierung des Pönales für dieses
letzte Fahrzeug konnte per 31.12.2019 durch den beauftragten Lieferanten mangels Eintritt der maßgeblichen Termine noch nicht vorgenommen
werden.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
61