Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf

- S.189

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(zu Punkt 54.3)

1

StR Rudi Federspiel
StRin Andrea Dengg
KO Markus Lassenberger
KO Stv. Maximilian Kurz

1
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

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~ 11. Nov. 2020
6 (2 o2S"? / 202-0

äl!ssteilfür Gemeinderat und Stadtsenat

GR Andreas Kunst

/S- ti

GR Bernhard Schmidt
GRin Deborah Gregoire
GRin Astrid Denz

Innsbruck, am 09.11.2020

Dringende Anfrage
betreffend die Erstellung des Voranschlags 2020 der Stadt Innsbruck
In einem mit 05.11.2019 datierten und handschriftlich gezeichneten Aktenvermerk
„Personalbudget 2020, Zahl IV-14318/2019" hält der vormalige Finanzdirekter der
Landeshauptstadt Innsbruck, Herr MMag . Armin Tschurtschenthaler, fest wie folgt:
„Herr Mag. Neu, Amtsvorstand Personalwesen, hat mich und Herrn Bürgermeister am
29.10.2019 im Rahmen des wöchentlichen JF davon in Kenntnis gesetzt, dass mit dem
budgetierten Sammelnachweis 2019 nicht das Auslagen gefunden werden kann. Dazu
wurde ein Nachtragskredit in der Höhe von 2, 7 Mio. gestellt. Maßgeblich für die
Überschreitung waren die zusätzlichen Anstellungen im Kinderbetreuungsbereich sowie der
überdurchschnittliche Gehaltsabschluss im Öffentlichen Dienst für 2019. Bei der
Fortschreibung des Personalaufwandes und der Budgetierung für 2020 ergibt sich dadurch
ein Finanzierungsdelta von rund 4, 8 Mio., dem Mehreinnahmen aus Erstattungsbeiträgen
gegenüberstehen, sodass mit einem Nettomehraufwand von 4 Mio. EUR im Vergleich zum
budgetierten Betrag von 124 Mio. gerechnet werden muss. Nach Rücksprache mit Herrn
Bürgermeister am 31.10.2019 werden die angesprochenen Mehraufwendungen bei der
Budgetierung nicht berücksichtigt. Vielmehr müssen, im Rahmen der Bemühungen zur
Ausarbeitung eines Budgetrahmens um die Vorgaben der Mittelfristigen Finanzplanung
einhalten zu können, geeignete Maßnahmen getroffen werden um ein weiteres Steigen des
Personalbudgets zu vermeiden. Zur Erhöhung des Sparzwangs in diesem Bereich bleiben
die präliminierten Mittelverwendungen in diesem Bereich im Voranschlag unverändert. Zur
Abdeckung des tatsächlichen Mehraufwandes ist folglich bis zum Sommer 2020 ein Antrag
über eine überplanmäßige Ausgabe einzureichen. Aufstellung des Personalamtes liegt als
Anlage bei."
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
1. Ist es richtig , dass dann die Personalkosten mit Stand Oktober 20202 um rund 7,7
Mio. Euro über den Werten des Voranschlags 2020 liegen?
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