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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.35

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Prüfung Teilbereiche TLT
(Bericht vom 13.04.2016)

34

Im Zuge der Einsichtnahme in das Sachkonto „Freiwilliger Sozialaufwand“ stellte die
Kontrollabteilung fest, dass die Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck im Wirtschaftsjahr 2013/2014 einen Zuschuss für den Erwerb von Hausabonnements ausbezahlte. Gemäß dieser Auszahlungsliste erhielten sowohl Hausmitglieder als auch pensionierte Theatermitglieder eine Ermäßigung von 50 % auf den
regulären Abo-Preis – Theater- oder Konzertabo – höchstens aber € 73,00 pro
Abonnement sowie für maximal 2 Abos pro Person. Im Jahr 1998 genehmigte der
damalige Theaterausschuss des Tiroler Landestheaters diese Sonderregelung bis
zu einem Betrag von ATS 1.000,00 pro Abonnement und bis auf Widerruf.
Die Kontrollabteilung regte in diesem Kontext an, diese ursprüngliche Regelung des
Theaterausschusses aus dem Kalenderjahr 1998 bezüglich des Empfängerkreises
dieses Zuschusses sowie dessen Höhe auf ihre Aktualität zu prüfen.
Im Anhörungsverfahren wurde von der TLT mitgeteilt, dass der Empfehlung der
Kontrollabteilung Rechnung getragen werde.
Im Rahmen der damaligen Follow up – Einschau 2016 wurde der Kontrollabteilung
in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass die Geschäftsführung der TLT in Zusammenarbeit mit einer externen Beraterin derzeit neben den Bereichen Preisgestaltung, Ermäßigungen, Vergabe von Frei- und Dienstkarten auch die ursprüngliche
Regelung des Theaterausschusses aus dem Kalenderjahr 1998 bezüglich des Empfängerkreises dieses Zuschusses sowie dessen Höhe auf ihre Aktualität überprüfen
werde.
In der letztjährigen Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2017 verwies die Geschäftsführung der TLT noch auf die laufende Zusammenarbeit mit oben genannter
Beraterin und beabsichtigt für die künftige Spielsaison 2018/2019 eine dementsprechende Richtlinie bzw. Dienstanweisung zu erlassen.
In Beantwortung der aktuellen Follow up – Einschau 2018 teilte die Geschäftsführung der TLT mit, dass mit der kommenden Spielzeit 2019/2020 erste Anpassungen – beispielsweise personalisierte Erfassung aller Frei- und Dienstkarten sowie
eine strikte Regelung zur Verteilung dieser – erfolgen. Im Zuge dieses Evaluierungsprozesses wurde die generelle Abwicklung der Hausabonnements geprüft und als
geeignet bestätigt. Zudem werde kontinuierlich an weiteren Verbesserungen gearbeitet.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Prüfung Bauvorhaben Neubau Feuerwache Wilten
(Bericht vom 20.01.2017)

35

Mit Inkrafttreten des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 am 01.09.2012 erfolgten Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Räumlichkeiten.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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