Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.45
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Gemäß Rücksprache mit dem zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung bestehenden Geschäftsführer der Gesellschaft sei ein wie in der Rechnung bzw. im Buchungstext angedeuteter Übernahmevertrag letztlich nicht zustande gekommen.
Weitere Nachforschungen hätten ergeben, dass hier offenbar anwaltliche Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem seinerzeit bestehenden Garagenmanagementvertrag abgerechnet worden sind. Damals habe der Geschäftsführer des
vormaligen Garagenmanagers (zugleich auch einer der damaligen Geschäftsführer
der SOWI – Investor – Bauträger GmbH) wohl bereits bei der Übernahme der Gesellschaftsanteile im Zuge des Garagenkaufes die weitere Beauftragung des vormaligen Vertragspartners mit dem Garagenmanagement sicherstellen wollen.
So wie sich die vom Geschäftsführer der SOWI – Investor – Bauträger GmbH gegenüber der Kontrollabteilung mitgeteilten Rechercheergebnisse präsentierten, waren diese Beratungsaufwendungen ihrer Einschätzung nach eher der Sphäre des
seinerzeitigen Vertragspartners bezüglich des Garagenmanagements zuzuordnen.
Vordergründig hatte dieser ein Interesse an einer weiteren Beauftragung mit dem
Garagenmanagement.
Die Kontrollabteilung empfahl, die inhaltliche Zuordnung dieser anwaltlichen Beratungskosten zu überprüfen und gegebenenfalls mit dem vormaligen Garagenmanager zwecks Refundierung des aufgezeigten Betrages in Kontakt zu treten und diese
zu verhandeln.
Die SOWI – Investor – Bauträger GmbH sagte in der seinerzeit abgegebenen Stellungnahme zu, mit dem damaligen Garagenmanagement in dieser Angelegenheit
Kontakt aufzunehmen.
In der vergangenen Follow up – Einschau 2017 gab der Geschäftsführer der Gesellschaft an, dass eine diesbezügliche Prüfung und Stellungnahme durch das vormalige Garagenmanagement mittels E-Mail vom 31.01.2018 angefordert worden sei.
Eine Antwort war zum Zeitpunkt der Fertigstellung des letztjährigen Berichtes noch
ausständig.
Aktuell informierte der Geschäftsführer der SOWI – Investor – Bauträger GmbH darüber, dass mit dem nunmehrigen Geschäftsführer des vormaligen Garagenmanagements Verhandlungen in Richtung der Rückerstattung eines Hälftebetrages von
netto € 500,00 geführt werden würden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die Investor GmbH hat auf den Grundparzellen .782/1, 593/3, 597/5, 1083/3 und
.413 in KG Innsbruck die Verbindungsgarage Landestheater-Probebühne, die CityGarage und die Verbindung zur bestehenden Congress-Garage errichtet. Die Tiroler
Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck (TLT) nützte die Gelegenheit, im
Zuge der obigen Baumaßnahmen das Landestheater mittels eines unterirdischen
Verbindungsganges von der Garage aus zu erschließen und durch einen neu errichteten Behindertenlift (beides auf dem Gst. .782/1) vom Garagengeschoß bis in
die oberen Besucherränge des Großen Hauses des TLT behindertengerecht zu
adaptieren.
Aus diesem Grund schlossen die Investor GmbH und die Tiroler Landestheater und
Orchester GmbH Innsbruck eine mit 17.11.2005 datierte Vereinbarung ab, deren
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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