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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.50

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Weitere Recherchen in dieser Angelegenheit haben ergeben, dass es sich hierbei
jedoch um Ertragsanteile gemäß § 12 Abs. 9 FAG 2017 handelt. Demnach erhalten
Gemeinden, deren Ertragsanteile je Einwohner sich gegenüber dem Vorjahr um einen Wert unterhalb eines Mindestniveaus entwickeln, eine nach bestimmten Kriterien ermittelte Aufstockung. Das Land Tirol bezeichnet diese Ertragsanteile als
„EA – Abrechnung Mindestdynamik“.
Da die Ertragsanteile im Zusammenhang mit der Abschaffung der Selbstträgerschaft bei Familienbeihilfe mit 01.01.2017 entfallen sind, wurde dem Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling empfohlen, eine Umbenennung dieses Sachkontos durchzuführen.
Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV informierte im Anhörungsverfahren darüber, dass im Voranschlag 2019 auf der genannten Haushaltsstelle
kein Budgetwert vorgesehen ist.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2018 konnte sich die Kontrollabteilung von
der Umsetzung der oben angesprochenen Maßnahme überzeugen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Der Schuldenart 4 sind zum 31.12.2017 insgesamt 6 Darlehen und Kredite zugeordnet. Die Prüfung der zugrundeliegenden Verträge zeigte, dass sowohl die Zinszahlungen (2017: € 23.962,34) als auch die Tilgungen (2017: € 159.972,88) von der
Stadt Innsbruck zur Gänze weiterverrechnet worden sind. Die Vereinnahmung der
Refundierungsbeträge erfolgt(e) im städtischen Haushalt im UA 911000 – Darlehen
(soweit nicht aufgeteilt) auf den Voranschlagsposten 249000 – Darlehen an Finanzunternehmen und andere sowie 820000 – Zinsen aus Darlehen.
Insgesamt ergab die diesbezügliche Detailprüfung wie in den Vorjahren aus betraglicher Sicht keine Beanstandungen. Aus buchhalterischer Sicht wurde von der Kontrollabteilung allerdings darauf hingewiesen, dass von der Fachdienststelle – wohl
irrtümlich – ein Zinsbetrag von € 2.587,03 versehentlich auf die Vp. 249000 – Darlehen an Finanzunternehmen und andere anstelle auf 820000 – Zinsen aus Darlehen gebucht worden ist.
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, künftig erhöhtes Augenmerk auf die
korrekte buchhalterische Verarbeitung der Einnahmen aus der Weiterverrechnung
der Zins- und Tilgungszahlungen zu legen.
Zur aktuellen Follow up – Einschau informierte die zuständige Fachdienststelle darüber, dass ihr der aufgezeigte Sachverhalt im Zuge des Rechnungsabschlusses
2017 zwar aufgefallen sei, jedoch nicht mehr korrigiert habe werden können. Für die
Zukunft seien die Fälligkeiten in der Mittelbindung richtig vorgesehen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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