Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.287
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oben erläuterte umfassende "Planung" im Sinne des Verkehrsministeriums in dieser Form vorgenommen haben. Warum?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 4.
Frage 8:
Das Land Tirol erklärt in seinem Handbuch "mobile 06/16 Impulse für eine nachhaltige Mobilität" betreffend "Rechtliche Voraussetzungen" für die Verankerung
einer "Begegnungszone": "Im Entscheidungsvorfeld sind zudem eine Unfallanalyse sowie ein umfassendes verkehrstechnisches Gutachten, das unter anderem
eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit ausschließt, erforderlich."
Haben Sie diese "Unfallanalyse" vornehmen lassen?
Antwort:
ja
Frage 9:
Wenn ja, wann und in welcher Form? (Bitte um konkrete Beantwortung und Übermittlung der relevanten Unterlagen.)
Antwort:
Bei jeder verkehrsplanerischen Fragestellung werden zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit die Unfalldaten analysiert. Im gegenständlichen Bereich
gibt es keine Unfallhäufungsstellen.
Frage 10:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 11:
Haben Sie das "umfassende verkehrstechnische Gutachten" in Auftrag gegeben?
Antwort:
ja
Frage 12:
Wenn ja, wann und bei wem?
Antwort:
Das umfassende verkehrstechnische Gutachten wurde vom verkehrstechnischen Amtssachverständigen der Stadt Innsbruck aus dem Amt Verkehrsplanung, Umwelt im Rahmen des behördlichen Verfahrens abgegeben.
Frage 13:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 12.
Frage 14:
Konnten Sie eine "Verschlechterung der Verkehrssituation" ausschließen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 12.
Frage 15:
Wenn ja, durch welche Daten und Erkenntnisse?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 12.
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