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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf

- S.287

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oben erläuterte umfassende "Planung" im Sinne des Verkehrsministeriums in dieser Form vorgenommen haben. Warum?
Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 8:

Das Land Tirol erklärt in seinem Handbuch "mobile 06/16 Impulse für eine nachhaltige Mobilität" betreffend "Rechtliche Voraussetzungen" für die Verankerung
einer "Begegnungszone": "Im Entscheidungsvorfeld sind zudem eine Unfallanalyse sowie ein umfassendes verkehrstechnisches Gutachten, das unter anderem
eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit ausschließt, erforderlich."
Haben Sie diese "Unfallanalyse" vornehmen lassen?

Antwort:

ja

Frage 9:

Wenn ja, wann und in welcher Form? (Bitte um konkrete Beantwortung und Übermittlung der relevanten Unterlagen.)

Antwort:

Bei jeder verkehrsplanerischen Fragestellung werden zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit die Unfalldaten analysiert. Im gegenständlichen Bereich
gibt es keine Unfallhäufungsstellen.

Frage 10:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 8.

Frage 11:

Haben Sie das "umfassende verkehrstechnische Gutachten" in Auftrag gegeben?

Antwort:

ja

Frage 12:

Wenn ja, wann und bei wem?

Antwort:

Das umfassende verkehrstechnische Gutachten wurde vom verkehrstechnischen Amtssachverständigen der Stadt Innsbruck aus dem Amt Verkehrsplanung, Umwelt im Rahmen des behördlichen Verfahrens abgegeben.

Frage 13:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 12.

Frage 14:

Konnten Sie eine "Verschlechterung der Verkehrssituation" ausschließen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 12.

Frage 15:

Wenn ja, durch welche Daten und Erkenntnisse?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 12.
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