Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.59

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Um künftige Mindereinnahmen für die betreffende Achenseejagd zu vermeiden, bedarf es aus Sicht der Kontrollabteilung in Anlehnung an den einstimmigen Beschluss
des Stadtsenates vom 03.02.2016 eine wertgesicherte Fortschreibung des derzeitigen Pachtzinses aus dem gegenwärtigen Jagdpachtpachtvertrag, Zl. III - 481/2009.
Aufgrund obiger Feststellung – Mindereinnahmen in den zukünftigen Rechnungsjahren durch mangelnde wertgesicherte Fortschreibung des Pachtzinses – regte die
Kontrollabteilung in diesem Kontext an, den ab 01.04.2019 geltenden Jagdpachtvertrag, III-2478/2016 hinsichtlich der festgesetzten Pachtzinshöhe zu prüfen, und
gegebenenfalls eine Anpassung durchzuführen bzw. allfällige Verhandlungen mit
dem aktuellen bzw. zukünftigen Jagdpächter aufzunehmen.
Diesbezüglich teilte das Amt für Land- und Forstwirtschaft im Anhörungsverfahren
mit, dass mit dem derzeitigen und auch zukünftigen Jagdpächter entsprechende
Verhandlungen zur Neufestsetzung der Pachtzinshöhe geführt werden.
An der zuvor geschilderten Situation hat sich gemäß Fachdienststelle im Zuge der
Follow up – Einschau 2018 nichts Wesentliches geändert, spätestens bis zum Beginn des Jagdjahres 2019/2020 werde dieser Sachverhalt mit dem Jagdpächter abgeklärt sein.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

63

Recherchen der Kontrollabteilung in diesem Kontext ergaben jedoch, dass bis zum
Prüfungszeitpunkt keine derartige Nutzungsvereinbarung mit obengenannter Gesellschaft abgeschlossen wurde. Darüber hinaus wurde der Kontrollabteilung von
der zuständigen städtischen Fachdienststelle mitgeteilt, dass durch eine Mindernutzung der Jagdhütte (Guggenalm) von Seiten des Jagdpächters die alte Holzsubstanz durch einen Schädlingsbefall (Bockkäfer) stark in Mitleidenschaft gezogen
wurde. Zudem ist das alte Schindeldach in einem äußerst desolaten Zustand und
nicht mehr zur Gänze dicht. Erst nach einer fachgerechten Dachsanierung, die mangels budgetärer Finanzmittel des Amtes für Land- und Forstwirtschaft vom Rechnungsjahr 2017 auf 2018 verschoben wurde, kann die Jagdhütte der zukünftigen
Bestandgeberin für das sozialtherapeutische Projekt „Hüttenauszeit“ übergeben
bzw. vermietet werden. Schließlich sind der Stadt Innsbruck aus diesen besagten
Gründen unversehens Mindereinnahmen in den Rechnungsjahren 2016 und 2017
entstanden.
Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass (erst) am 14.09.2016 das Amt für
Land- und Forstwirtschaft eine Revision der Jagdhütte (Guggenalm) hinsichtlich
Bauzustand vornahm und darüber ein schriftliches Übergabeprotokoll anfertigte. Im
Zuge dieser Überprüfung wurden keine baulichen Mängel festgestellt, die auf eine
unsachgemäße Behandlung durch den damaligen Jagdpächter zurückzuführen
sind.
Abschließend wies die Kontrollabteilung nochmals darauf hin, dass an der betreffenden Jagdhütte umfangreiche Reparaturarbeiten am Schindldach und Dachstuhl
durchzuführen sind. Das zuständige Amt für Land- und Forstwirtschaft rechnete basierend auf einer internen Kostenschätzung mit außerplanmäßigen Ausgaben in
Höhe von netto rd. € 9.650,00 für eine sachgemäße Sanierung der besagten Hütte.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

46