Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.3

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-3-

einer Vorfälligkeitsentschädigung
von 3 % des vorzeitig rückgeführten
Betrages.
2.

7.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit
der weiteren Abwicklung beauftragt.

Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung
von FPÖ, FRITZ und GERECHT, 10 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 13.01.2021:
5.

IV 17988/2020
Anträge um überplanmäßige Mittelverwendungen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.01.2021:

Die überplanmäßige Mittelverwendung
auf der Haushaltsstelle 1/894000768100, Veranstaltungszentren, Kapitaltransfers an Beteiligungen, in Höhe
von € 2.768.300,-- für die Weiterleitung
der Restzahlung des Landes Tirol betreffend Neubau des "Hauses der Musik" wird genehmigt. Weiters wird für
die im Jahr 2020 eingegangene Zahlung des Landes Tirol eine Zahlungsmittelreserve in Höhe von
€ 2.768.300,-- zum Rechnungsabschluss 2020 gebildet. Die gebildete
Zahlungsmittelreserve dient als finanzielle Bedeckung für die überplanmäßige
Mittelverwendung im Jahr 2021.

1.

Die überplanmäßige Mittelverwendung
auf der Haushaltsstelle 1/846000001100, Wohn- und Geschäftsgebäude, Unbebaute Grundstücke, in
Höhe von € 299.800,-- für den Ankauf
der Grundstücke 1677 und 1678, KG
Arzl, wird genehmigt.

2.

Die überplanmäßige Mittelverwendung
auf der Haushaltsstelle 1/846000001100, Wohn- und Geschäftsgebäude, Unbebaute Grundstücke, in
Höhe von € 648.600,-- für den Ankauf
der Grundstücke 327/1, 328, 331/2,
329 und 330, KG Hötting, wird genehmigt.

8.

Die überplanmäßige Mittelverwendung
auf der Haushaltsstelle 1/050010755200, Bezirks- und Gemeindeverwaltung, Transfers an Unternehmen, in
Höhe von € 500.000,-- für die Erledigung der Anträge auf Verdienstentgang
gemäß Epidemiegesetz (EpiG) wird genehmigt.

Ergänzend zu den mit Beschluss vom
19.11.2020 festgelegten Tarifen für die Elternbeiträge in städtischen Kindergärten,
werden für Kinder ohne Hauptwohnsitz in
der Stadt Innsbruck für das Kindergartenjahr 2021/22 folgende Tarife festgesetzt:

Die überplanmäßige Mittelverwendung
auf der Haushaltsstelle 1/846000700000, Wohn- und Geschäftsgebäude, Mietzinse, in Höhe von
€ 2.567.100,-- zum Zwecke der Darstellung entstandener Aufwände und
Erträge im Rechnungsabschluss wird
genehmigt.

Ganztageskindergarten monatlich:

3.

4.

IV 11161/2020
Elternbeiträge in städtischen Kindergärten, Ergänzung zum Beschluss des Gemeinderates vom
19.11.2020

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.01.2021:

2020/2021
2 bis 4 Jahre

€ 129,--

4 bis 6 Jahre

€ 63,20

Kindergarten bis maximal 13:00 Uhr
monatlich:
2 bis 4 Jahre

€ 74,40

2021/2022
Ganztageskindergarten monatlich:

GR-Sitzung 21.01.2021

2 bis 4 Jahre

€ 131,60

1,98 %

4 bis 6 Jahre

€ 64,50

1,93 %