Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.5
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11.
V 16933/2020
Errichtung eines 50 m WettkampfSportschwimmbeckens - Vorlage
des Planungs-Projektberichts
(PPB)
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS, 2 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 09.12.2020:
1.
Der Planungs-Projektbericht (PPB)
zum Thema "50-Meter-Schwimmhalle,
Dezember 2020" wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Bürgermeister wird ersucht, den
Planungs-Projektbericht (PPB) nach
der Kenntnisnahme durch Stadtsenat
und Gemeinderat auch an die zuständigen Stellen des Landes, des Bundes
und der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) zu übermitteln sowie dem
Vorsitzenden des Beirates für Großprojekte (Finanzdirektor Mag. Johannes
Müller) zur ehestmöglichen Behandlung und Bearbeitung zu übergeben.
12.
MagIbk/35202/SP-BB-RE/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B18, Reichenau, Bereich Radetzkystraße - Hegnerstraße (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B15), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ÖVP und TSB, 6 Stimmen; gegen FPÖ,
FRITZ und GERECHT, 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. RE-B18, Reichenau, Bereich Radetzkystraße - Hegnerstraße (als Änderung des
Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B15), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Die ergänzende Stellungnahme der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), des
Finanzreferenten und die Stellungnahme
des Bundesministeriums über das 50 m
Wettkampfsportbecken werden ebenso zur
Kenntnis genommen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS, 2 Stimmen):
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Ergänzungsantrag von GRin Dr.in KrammerStark:
Der von von GRin Dr.in Krammer-Stark in der
Sitzung des Gemeinderates vom
21.01.2021 eingebrachte Ergänzungsantrag
wird angenommen.
GR-Sitzung 21.01.2021