Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf
- S.25
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12.
Gemeinderätliche Ausschüsse
und Stadtsenat: Umnominierungen
Bgm. Willi: Da keine Umnominierungen
vorliegen, entfällt dieser Punkt.
13.
25.07.1985, 30.04.1992, 14.12.1992,
27.01.1994, 17.10.1996, 19.06.1997,
24.07.2003, 11.12.2008, 21.11.2013,
22.05.2014, 23.03.2017 und vom
10.10.2019) geändert wird, wird beschlossen. Die Verordnung tritt mit 01.02.2021 in
Kraft
Rede zum Tag der Kinderrechte
Bgm. Willi: Dieser Punkt wird auf 14:00 Uhr
gelegt, da der Redner zum Tag der Kinderrechte zu diesem Zeitpunkt eintreffen wird.
16.
IV 7625/2020
.
Rotes Kreuz Innsbruck, Neubau
Betriebs- und Rettungsdienststandort Sillufer 3/3a, Finanzierungsbeteiligung Stadt Innsbruck,
Grundsatzbeschluss
Es wird Kenntnis genommen.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Lassenberger.
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 16.12.2020:
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt, dem Verein Rotes
Kreuz Innsbruck für den Neubau des Betriebs- und Rettungsdienststandortes Sillufer 3/3a im Gesamtvolumen laut Kostenschätzung von zirka € 25.319.000,-- einen
Finanzierungsbeitrag unter folgenden Rahmenbedingungen zu gewähren:
Antrag des Stadtsenates vom 20.01.2021:
1.
Das Neubauprojekt wird vom Roten
Kreuz durch Fremdmittel mit einer
Laufzeit von 30 Jahren finanziert. Die
Stadt Innsbruck leistet für diese Laufzeit einen jährlichen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 50 % der verbleibenden Restannuitäten, welche nicht vom
Roten Kreuz selbst (durch zukünftig
aus dem Projekt resultierenden
Mieteinnahmen und Eigencashflows)
gedeckt werden können. Der jährliche
Finanzierungsbeitrag beläuft sich laut
Berechnungsmodell auf durchschnittlich € 272.000,--.
2.
Das Land Tirol gewährt einen Finanzierungsbeitrag in gleicher Höhe (Beschluss des Tiroler Landtages vom
02.07.2020).
3.
Nach Vorliegen der anfallenden Projekt- und Finanzierungskosten ist ein
konkreter Finanzierungsbeschluss zu
fassen.
4.
Die Mag.-Abt. IV, Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen, und die
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten,
14.
I 13716/2020/PA
Sonn- und Feiertagspauschale für
MitarbeiterInnen im Corona-Center Innsbruck (CCI) und Meldesammelstelle/1450
Die vorliegende Regelung der Mag.-Abt. I,
Personalwesen, vom 13.01.2021, betreffend
MitarbeiterInnen, welche im Zusammenhang mit COVID-19 im Corona Center Innsbruck (CCI) und der Meldesammelstelle/1450 arbeiten, wird mit 01.01.2021 in
Kraft gesetzt und bis zum 30.06.2021 befristet.
15.
I 17144/2020/PA
.
Novellierung der Nebengebührenverordnung - Aliquotierung, Neubemessung und Einstellung der
Nebengebühren
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.01.2021:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Verordnung über die
Nebengebühren der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck (Gemeinderatsbeschluss vom 18.05.1972 in der Fassung der
Beschlüsse vom 05.04.1973, 17.12.1973,
25.10.1978, 25.06.1982, 28.06.1984,
GR-Sitzung 21.01.2021