Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.74
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rung vom gesamten Familieneinkommen in Abzug zu bringen. So erkannte die Kontrollabteilung in einem übermittelten Fall, dass neben den von einem Kreditinstitut
bestätigten Kreditrückzahlungen auch die Prämie für eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Vermögensverwaltung und lebenslanger Rentenleistung vom Gesamteinkommen subtrahiert wurde. Durch diese Vorgehensweise kam es zu einer
Tarifverschiebung von der Stufe 3 auf Stufe 4 und somit zur gänzlichen Befreiung
des Schulgeldes. Dies hat wiederum zur Folge, dass die Schulgeldeinnahmen der
städtischen Musikschule sich geringfügig verminderten.
Die Kontrollabteilung regte in diesem Kontext an, die mit Neufassung der Schulgeldermäßigungsrichtlinie im Jahr 2001 ursprünglich definierten Beurteilungskriterien, wie bspw. die Beurteilungsnote in „Fleiß“, für die Gewährung einer einkommensabhängigen, sozial gestaffelten Schulgeldermäßigung auf ihre Aktualität und
Zweckmäßigkeit hin zu prüfen.
Nach Ansicht der Kontrollabteilung sowie im Hinblick auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise sind für die Genehmigung einer nach bestimmten Einkommensgrenzen abgestuften Schulgeldminderung an sozial schwächere Familien ausschließlich rationale Beurteilungskriterien (bspw. Einkommensart, Einkommenshöhe, Richtsätze, Hauptwohnsitz, usw.) heranzuziehen.
Außerdem regte die Kontrollabteilung im Sinne sozialer Gerechtigkeit bzw. Bedürftigkeit an zu prüfen, ob eine Berücksichtigung von Darlehensrückzahlungen für
Wohnraumschaffung (Eigentum) und -sanierung vom gesamten Familieneinkommen für die Gewährung der in Rede stehenden Schulgeldermäßigung sachlich gerechtfertigt ist.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens berichtete die Fachdienststelle, dass eine
entsprechende Richtlinie ausgearbeitet und dem zuständigen politischen Gremium
vorgelegt werde.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2018 übermittelte der Referatsleiter die überarbeitete Richtlinie zur Schulgeldermäßigung der Musikschule der Stadt Innsbruck ab
dem Schuljahr 2018/2019 sowie den diesbezüglichen Beschluss des Stadtsenates
vom 20.09.2018.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Das Referat Städtische Musikschule vereinnahmte seit Einführung des Gemeindeabdeckungsbeitrages für außerhalb von Innsbruck wohnhafte Schüler für den Beobachtungszeitraum 2014 bis 2017 insgesamt einen Betrag in Höhe von
€ 95.818,00 auf der Voranschlagspost 2/320210+817101 – Musikschule, Kostenbeiträge von Gemeinden.
Eine Einschau in die Voranschläge der Landeshauptstadt Innsbruck der betreffenden Rechnungsjahre bezüglich der obigen Voranschlagspost zeigte, dass ein gegenüber den tatsächlichen erwirtschafteten Einnahmen (2016: € 43.566,00 und
2017: € 41.562,00) Budgetwerte von je € 5.000,00 für die betreffenden Jahre 2016
und 2017 präliminiert wurde.
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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