Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf
- S.41
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Bgm. Willi: Zum Abschluss dieses Punktes
darf ich etwas Historisches vermelden: Ich
bin der völlig gleichen Meinung wie
GR Depaoli. (Beifall)
Was er soeben gesagt hat, stimmt zu einhundert Prozent! Ich selbst habe noch die
Zeit erlebt, als in den Bezirken solche Entscheidungen vor Ort getroffen wurden. Ich
möchte Euch ein Beispiel nennen. Es geht
um eine Familie, die ich eine Zeit lang begleiten durfte.
Sie wohnten eine Zeit lang in Imst. Der
Mann kam aus der Russischen Föderation
und die Frau stammte aus Korea. Aus
Gründen, die ich nicht ausführen will, wurden beide Menschen in der Russischen Föderation verfolgt. Sie erhielten bei uns das
humanitäre Bleiberecht. Der Mann arbeitet
nun als Logistiker bei einer Firma und er hat
mir nach einem Jahr in diesem Job voller
Stolz seinen Lohnzettel gezeigt. Auf dem
Schreiben konnte man sehen, wie viele
Steuern er bereits bezahlt hat! Die Familie
ist inzwischen bestens integriert.
Die Entscheidung vor Ort, in Ansehung der
betroffenen Personen, macht definitiv Sinn!
Solche Entscheidungen können nur von Behörden vor Ort getroffen werden und daher
ist das Begehren des Resolutionsantrages
zu unterstützen. Vielen Dank dafür! (Beifall)
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc, GR Appler, GR Mag. Falch und GRin
Mag.a Lutz, 4 Stimmen; gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Der dringende Antrag von GR Onay und
MitunterzeichnerInnen (Seite 124) wird angenommen.
34.2
GfGR/20/2021
Gastgärten, Mieterlass für das
Jahr 2021 (GR Depaoli)
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ
und GERECHT, 10 Stimmen):
Dem von GR Depaoli eingebrachten dringenden Antrag (Seite 124) wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag
der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.
GR-Sitzung 25.02.2021
Bgm. Willi: Ich möchte GR Depaoli mitteilen, dass wir uns bereits entschieden haben, eine Erlassung dieser Mieten zu genehmigen. Allerdings werden die Mieterlässe nicht für das ganze Jahr gelten, sondern lediglich bis Ende Juni. GastronomInnen, die einen Wintergastgarten beantragt
haben, diesen aber aufgrund des Lockdowns nicht nutzen konnten, erhalten einen
Mieterlass bis Ende Juli.
Ich finde, es ist eine relativ ausgewogene
Maßnahme und wir möchten den GastgärtenbetreiberInnen helfen, möglichst gut
durch die Saison zu kommen. Selbstverständlich können sie auch die vergrößerte
Fläche in Anspruch nehmen. Das wird demnächst im Stadtsenat behandelt werden.
34.3
GfGR/21/2021
Markthalle Außenbereich, Errichtung einer temporären Terrassenkonstruktion (GR Depaoli)
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, NEOS,
FRITZ und GERECHT, 12 Stimmen):
Dem von GR Depaoli eingebrachten dringenden Antrag (Seite 124) wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag
der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.
34.4
GfGR/22/2021
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Aussetzung der Tariferhöhung
(GR Mag. Plach)
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, ÖVP,
SPÖ, NEOS, FRITZ, GERECHT, TSB und
ALI, 23 Stimmen):
Dem von GR Mag. Plach eingebrachten
dringenden Antrag (Seite 124) wird die
Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der
Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.