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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.100

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Im Hinblick auf die diesem Termingeld (Finanzvermögen) zugrundeliegende Zweckbindung – Deckung künftiger Pensionslasten der seinerzeitig an die IKB AG zugewiesenen Bediensteten – empfahl die Kontrollabteilung aus diesem Grunde eine
Rückführung des gesamten Betrages in Höhe von € 1.233.485,89 an den Gestellungsbetrieb der Stadt Innsbruck.
In der Stellungnahme wurde dazu berichtet, dass die betreffende Empfehlung der
Kontrollabteilung von der Abteilungsleitung der MA IV geprüft werde.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2018 informierte die MA IV, dass die gegenständliche Empfehlung in die Planung des Finanzbedarfs des Gestellungsbetriebes
der Stadt Innsbruck für die kommenden Jahre mitaufgenommen werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Vor dem Hintergrund der vollständigen Rückerstattung der städtischen Geldmittel
zeigte sich die Kontrollabteilung erstaunt, dass auf dem Sachkonto 279100 Handverlag („Veranlagung“) noch ein offener (rückzahlbarer) Saldo in Höhe von
€ 676.431,13 zum 31.12.2017 ausgewiesen ist.
Im Zuge diesbezüglicher Recherchen stellte die Kontrollabteilung fest, dass im Jahr
2005 dem Gestellungsbetrieb bei der Ermittlung des jährlichen Rückzahlungsbetrages betreffend städtischer Abgangsdeckung irrtümlicherweise ein Berechnungsfehler unterlaufen ist. Aufgrund einer in diesem Kontext unzutreffenden Verbuchung
bzw. durchgeführten Stornobuchung auf unterschiedlichen Sachkonten errechnete
sich dieser Betrag in Höhe von € 676.431,13.
Dieser für den Gestellungsbetrieb nicht zuordenbare Betrag von € 676.431,13
wurde schließlich bis ins Jahr 2017 auf mehreren verschiedenen Sachkonten der
voranschlagsunwirksamen Gebarung (bspw. 279100 Handverlag, 370000 - IKB Erlöse Aktienverkauf [Pensionsabdeckung], 390000 Passive Rechnungsabgrenzung)
abwechselnd buchhalterisch ausgewiesen.
Die Kontrollabteilung merkte in diesem Kontext an, dass es sich hierbei um eine
buchhalterische Fehlbuchung handelte und keine kassenwirksame Folgewirkung
damit verbunden ist. Noch während der Prüfung hat der von der Kontrollabteilung
auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemachte Leiter des Gestellungsbetriebes diesen Mangel umgehend behoben.
Im Hinblick auf die in diesem Kapitel festgestellten Beanstandungen bei den beiden
Sachkonten in der voranschlagsunwirksamen Gebarung des Gestellungsbetriebes – 279100 Handverlag und 368000 Verrechnungskonto Stadt – regte die Kontrollabteilung an, künftig zumindest einmal jährlich (bspw. bei der Erstellung der Jahresrechnung) eine koordinierte Plausibilitätskontrolle mit dem Amt für Rechnungswesen, in dessen Aufgabenbereich das Erstellen des städtischen Rechnungsabschlusses sowie die Rechnungsabschlüsse der Betriebe gewerblicher Art fällt,
durchzuführen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Gestellungsbetrieb mit, die Empfehlung
der Kontrollabteilung umzusetzen.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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