Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.37
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sprichst uns, damit meine ich alle MitarbeiterInnen in der Verwaltung, aus der Seele.
Ich habe in der letzten Sitzung des Gemeinderates bereits erwähnt, dass der Aufwand
sehr hoch ist, mittlerweile über 1.000 Stunden pro Jahr. Jede einzelne Steckdose
muss vorangemeldet und abgerechnet werden.
Wir müssen nur bei jedem Akt die Hand heben, weil wir unsere Zustimmung ausdrücken. Aber es ist unglaublich schade, wie
viele Ressourcen hier verschwendet werden, die man viel besser für pädagogische
Fachberatung einsetzen könnte. Das sind
alles Personalkosten, die wir bezahlen müssen.
Je mehr dieser Appell auch beim Land Tirol
auf fruchtbarem Boden schlägt, desto froher
sind alle, die in dem Bereich tätig sind.
GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan: Danke Julia
für die Anregung. Wir bringen einen Antrag
ein, der sich damit befasst, dass die Richtlinien seitens des Landes Tirol verbessert
bzw. optimiert werden sollten. Nicht nur eine
Optimierung im Verwaltungsapparat, sondern auch im pädagogischen Bereich ist
notwendig. Die zuständige Stadträtin hat
angeregt, dass wir den Antrag dem Stadtsenat zuweisen, damit er noch ausgeweitet
werden kann, da mehrere Forderungen an
das Land Tirol zu stellen sind.
StRin Mag.a Mayr: Zur tatsächlichen Berichtigung! Hier liegt eine Verwechslung vor.
Der von GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan angesprochene Antrag hat die Sprachförderung
zum Inhalt. Hier debattieren wir über den
Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen.
Das sind zwei unterschiedliche Thematiken.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
17.03.2021 (Seite 193) wird angenommen.
22.
V-KJ 3210/2021
Förderverträge der Tiroler Landesregierung im Rahmen der
Sprachförderung gemäß Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über
die Elementarpädagogik
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.03.2021:
Dem Abschluss der vorliegenden Förderverträge der Tiroler Landesregierung im Rahmen des Ausbaus des Kinderbildungs- und
Kinderbetreuungsangebotes gemäß der
Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die
Elementarpädagogik wird zugestimmt.
23.
IV 3644/2021
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), denkmalpflegerische
Instandsetzung Müllerstraße 38
Bgm. Willi referiert den Amtsantrag vom
17.03.2021:
Die Stadt Innsbruck beauftragt auf Grund
der Dringlichkeit die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) vorab mit der denkmalpflegerischen Instandsetzung des Gebäudes (Fenster, Fassade, Treppenhaus
und Malerarbeiten) in der Müllerstraße 38
mit einem Auftragsvolumen von bis zu
€ 1.000.000,--.
Für das gesamte Projekt "Errichtung Kindergarten und Kinderkrippe" gemäß dem vorliegenden Bericht der Innsbrucker Immobilien
GmbH (IIG) vom 10.12.2020 wurden im
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck € 3.000.000,-- (Haushaltsstelle
1/240000-786100) und in der mittelfristigen
Finanzplanung 2022 € 1.600.000,-- präliminiert.
Ich danke, dass dieser Akt als Nachtrag auf
die Tagesordnung gesetzt wurde. Hintergrund ist ein sehr gutes Angebot, das der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) für die Instandsetzung dieser Fenster
vorliegt. Das Gebäude unterliegt dem Denkmalschutz. Wir können zur Sanierung auch
Förderungen nach COVID-19 abholen.
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Das ist ein
Antrag, bei dem wir uns schwertun, zuzustimmen. Grundsätzlich ist es dringend not-
GR-Sitzung 18.03.2021