Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.69
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sind die von mir angesprochenen
€ 250.000,--.
Sehr wichtig ist auch, dass für das 1-2-3-Ticket die Basis für die Abgeltung der jetzige
Tarif ist. Wenn nicht erhöht wird, ist dieser
Tarif niederer. Dadurch bekommen wir aus
dem Titel 1-2-3-Ticket für die kommenden
Jahre jeweils weniger Geld, da die Ausgangsbasis niedriger ist.
Der Bedeckungsvorschlag müsste über
diese € 250.000,-- hinausgehen.
GR Mag. Plach kann den Antrag gerne
noch einmal einbringen, aber bitte dann mit
dem entsprechenden Bedeckungsvorschlag.
GR Mag. Plach: Zur Geschäftsordnung! Ich
nehme zur Kenntnis, dass vorher ein Antrag
ohne Bedeckungsvorschlag in Beratung gezogen wurde. Dieser Antrag wurde allerdings zur Verbesserung zurückgestellt. Hinsichtlich der inhaltlichen Erläuterungen des
Herrn Bürgermeisters möchte ich festhalten,
dass sich die Grundlagen dieser Entscheidung durch die Entscheidungen des VVT
massiv geändert haben.
Es liegt nun ein Tarifsystem vor, bei dem wir
aus dem Rahmen des VVT herausfallen.
Ein Zonenticket für zwei Zonen am Land ist
billiger als ein Einzelticket in der Stadt Innsbruck, und es gibt noch viele andere Konsequenzen.
Ich glaube, dass es nicht zu viel verlangt
gewesen wäre, das in Beratung zu ziehen.
Wohlwissend, dass es natürlich im Umkehrschluss Mehrbelastungen für die Stadt Innsbruck geben würde. Aber auch wissend,
dass wir es immer noch mit einer Einschränkung des Öffi-Angebotes, vor allem
am Samstag aufgrund der Corona-Situation,
zu tun haben.
Ich nehme die Zurückweisung zur Kenntnis.
zu Punkt 37.2:
GfGR/45/2021
COVID-19-Impfung, Ausgabe von
zwei Taxigutscheinen an über 80 Jährige (GR Mag. Falch)
Bgm. Willi: Ich möchte noch berichten,
dass beim dringenden Antrag von
GR-Sitzung 18.03.2021
GR Mag. Falch, bei dem es um die Taxigutscheine ging, die Bedeckung durch folgenden Satz vorgeschlagen wird:
"Die Produktion und Kostendeckung erfolgt
über die Mag.-Abt. V, Amt für Kinder, Jugend und Generationen, Referat für Frauen
und Generationen."
zu Punkt 41.3:
GfGR/22/2021
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Aussetzung der Tariferhöhung
(GR Mag. Plach)
GR Onay: Herr Bürgermeister, es ist in Ordnung, dass Sie einen Antrag zur Verbesserung zurückweisen. Sie haben jetzt aber
eine Viertelstunde inhaltlich dazu argumentiert, weisen den Antrag zurück und kein anderer hat die Möglichkeit, etwas dazu zu sagen.
Das ist aus meiner Sicht eine Frechheit!
Das geht nicht! Entweder Sie weisen den
Antrag zurück, dann machen Sie das bitte
und argumentieren nicht noch inhaltlich
dazu! Das ist eine unfaire Sitzungsführung!
Diejenigen, die dazu argumentieren wollen,
warum die ÖBB und der VVT die Tarife
nicht erhöhen wollen, die GRÜNEN aber in
der Stadt Innsbruck die Tarife des ÖPNV erhöhen, sollten das auch können! Das ist
eine Sache, die aus meiner Sicht nicht in
Ordnung ist.
Bgm. Willi: Diese Wortmeldung war jetzt
nicht zur Geschäftsordnung. (Unruhe im
Saal).
Ich nehme jetzt nur noch Wortmeldungen
zur Geschäftsordnung auf.
Beiliegender von GR Mag. Plach in der Sitzung des Gemeinderates am 25.02.2021 eingebrachte Antrag (Seite 225) wird aufgrund
fehlender Bedeckung zur Verbesserung zurückgegeben.