Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.201
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Textziffer
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft
als für die städtischen Beteiligungen zuständige Dienststelle, diese Nachzahlung
der Vorzugsdividende für den Sommer 2020 in Evidenz zu halten und den dahingehenden Zahlungseingang zu überwachen. Die MA IV sicherte im seinerzeitigen Anhörungsverfahren zu, die Nachzahlung der Vorzugsdividende – wie angeregt – in
Evidenz zu halten.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2020 wurde von der zuständigen Fachdienststelle gegenüber der Kontrollabteilung nachgewiesen, dass der für das Jahr 2018
ausständige Aufrollungsbetrag von € 118.149,48 im Rahmen der Vorzugsdividendenzahlung des Jahres 2019 (mit-)abgerechnet worden ist. Die (Gesamt-)Zahlung
an die Stadt Innsbruck erfolgte am 03.08.2020.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Vor dem Hintergrund des im Jahr 2007 prognostizierten Investitionsbedarfes
(€ 371,39 Mio.) war bereits damals absehbar, dass das jährliche Abschreibungspotenzial bzw. dessen Auswirkung auf die Verluste der IVB die aus ertragsteuerlicher
Sicht verfügbaren Gewinne des IKB AG-Konzerns übersteigen werden.
Aus diesem Grund war anfänglich der Aufbau einer eigenen gesellschaftsrechtlichen Konstruktion unter Beteiligung der TIWAG angedacht. Diese Anstrengungen
verfolgten letztlich das Ziel, die in Verbindung mit den Investitionen des Regionalund Straßenbahnprojektes stehenden künftigen Abschreibungen bzw. die mit ihnen
verbundenen buchhalterischen Verluste (körperschaft-)steueroptimal nutzen zu
können. Die Neugründung von Gesellschaften unter der Beteiligung der TIWAG und
damit die Umsetzung eines Gruppenbesteuerungsmodells im Bereich der TIWAG
scheiterte letzten Endes am diesbezüglichen Einverständnis des Landes (bzw. der
TIWAG).
Für die Stadt erschien dadurch die Lukrierung des Steuervorteils, welcher im Rahmen der ursprünglich geplant gewesenen Konstruktion des steuerlichen Querverbundes TIWAG für sie grundsätzlich erzielbar gewesen wäre, nicht mehr erreichbar.
Daraufhin führte die damalige Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck mit dem seinerzeit für die Finanzen des Landes Tirol zuständigen Landesrat Verhandlungen mit
dem Ziel, vom Land aufgrund der Nichtumsetzung des geplant gewesenen steuerlichen Querverbundes TIWAG für die Stadt eine Ersatzzahlung zu erreichen. Letztlich
bestätigte der seinerzeitige Finanzreferent des Landes mit Schreiben vom
10.06.2009 dahingehende (jährliche) Ersatzzahlungen bis zu einer maximalen Gesamthöhe von € 30,0 Mio.
Wie die Durchsicht der von der IKB AG und der IVB bereitgestellten Berechnungsunterlagen zeigte, konnten alle investitionsbedingt verursachten Abschreibungen
des Regional- und Straßenbahnprojektes der prüfungsgegenständlichen Jahre
2013 bis 2018 von der IKB AG (körperschaft-)steuerlich verwertet werden. Eine Ersatzzahlung des Landes infolge einer allfälligen Nicht-Verwertungsmöglichkeit von
Abschreibungen aus dem (fiktiven) steuerlichen Querverbund TIWAG war somit
nicht festzustellen bzw. nicht erforderlich.
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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