Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.275
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(zu Punkt 44.4)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 05.03.2021
Arbeitsübereinkommen 2018-2024, wohnungspolitische Vorhaben; Zahl GfGR/28/2021;
ANFRAGE von GR Onay vom 25.02.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Onay hat am 25.02.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Die Stadtkoalition hat im Arbeitsübereinkommen Innsbruck 2018-2024 zahlreiche wohnungspolitische Vorhaben vereinbart. Zu einzelnen Vorhaben ergeben sich folgende Fragen:
Frage 1:
"Über die Nutzung aller Möglichkeiten der Raumordnung hinaus bekennen wir uns
klar zu einer starken Vertragsraumordnung mit dem Ziel, einen Gemeinwohlbeitrag bei der Aufwertung von Liegenschaften zu erzielen. Dafür soll bei der Umwidmung von privaten Grundstücken in Weiterentwicklung des Modells 50:30:20 eine
verbindliche neue Richtlinie erarbeitet werden, sowohl für die Flächenwidmungsplanung als auch für Aufwertungen durch Bebauungsplanänderungen (bei Dichteerhöhung bei bereits gewidmetem Bauland). Wir streben an, dass nach dem
Grundsatz "gleiche Regeln für gleiche Sachverhalte" der öffentliche Mehrwert
durch Planänderungen in begründeten Fällen auch pekuniär oder anderen Orts
sichergestellt werden kann. Ein nachgewiesener Eigenbedarf (orientiert sich an
der noch festzulegenden Wohnnutzfläche) fällt nicht darunter."
Wurde eine solche verbindliche neue Richtlinie bei der Umwidmung bereits ausgearbeitet?
- Wenn ja, wie sieht sie aus?
- Wenn nein, wie ist der aktuelle Stand diesbezüglich?
Antwort:
Nein, eine verbindliche neue Richtlinie für Umwidmungen und Bebauungsplanänderungen wurde noch nicht ausgearbeitet.